28. April 2014

Internationale Studie: Abtreibung, Homosexualität und Ehebruch mehrheitlich abgelehnt

In Afrika, Asien und Lateinamerika sehen die Menschen Ehebruch, Abtreibung und Homosexualität deutlich kritischer als in Europa und Nordamerika. Das geht aus einer internationalen Studie des Meinungsforschungszentrums Pew Research Center (Washington) hervor. Befragt wurden über 40'000 Menschen in 40 Ländern auf allen Kontinenten. Insgesamt halten 78 Prozent aussereheliche Affären für "moralisch nicht akzeptabel", im Blick auf Homosexualität und Abtreibung sagen das 59 bzw. 56 Prozent. Dabei sind die Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern gross.

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OpenSSL-Bug erlaubt Zugriff auf Webserver

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Eigentlich soll die OpenSSL-Software Server vor fremden Zugriffen, Schädlingen und Hackern schützen. Ein Sicherheitsleck, welches in den letzten Tagen bekannt wurde, hat nun aber genau für das Gegenteil gesorgt. Das besonders Schlimme: Von der Sicherheitslücke ist jeder Internetbenutzer betroffen, denn zahlreiche Seiten, Online-Dienste und Web-Programme nutzen OpenSSL, um ihre Webserver zu verschlüsseln. Infolge des Sicherheitslecks müssen nicht nur Schweizer nun einige Vorkehrungen treffen, um weiterhin möglichst geschützt im Netz surfen zu können.

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Trojaner im Netz – meins, deins, keins!

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Die oftmals in ihrer Gefährlichkeit unterschätzten Trojaner verbreiten sich in Windeseile im Netz. Was jetzt noch meins war, ist gleich deins und wenig später über Grenzen hinaus verbreitet. Mit scheinbar wichtigen Informationen und harmlos wirkenden Programmen bringen Cyberkriminelle die Schadsoftware auf die Rechner, die dann ganz nach Belieben ausgespäht werden können. So wird aus meins und deins schnell auch keins, nämlich dann, wenn beispielsweise mithilfe der Trojaner Online-Konten geplündert werden und die Nutzer dann plötzlich kein Geld mehr haben.

Betrugsmaschen immer raffinierter und trotzdem immer gleich

Zwischen plump und auffällig raffiniert bewegen sich die Versuche, mit denen Cyberkriminelle die als Trojaner bezeichneten versteckten Schadprogramme auf die Rechner ihrer Opfer bringen. Jugendliche springen gern auf kleine Spielchen an, Erwachsene lassen sich unerwartet häufig täuschen und die ältere Netzgeneration wird oftmals plump überrascht.

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Europäischer Gerichtshof erlaubt Netzsperren bei Copyright-Verstössen

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Der Europäische Gerichtshof hat in einem neuen Urteil die Sperrung von Seiten erlaubt, die aktiv gegen das gültige Urheberrecht verstossen. In Luxemburg wurde das Urteil nach einer Klage der Produktionsfirma Constantin Film gefällt, welche eine Sperrung der illegalen Streaming-Website Kino.to vom österreichischen Provider UPC Telekabel verlangte. Das Urteil könnte für die Zukunft dieser Websites richtungsweisend sein, da es einem Gutachten am Europäischen Gerichtshof folgt. IP- und DNS-Sperren künftig erlaubt Das Urteil sollte die allgemeine Frage klären, ob Provider derartige Seiten für ihre eigene Kundschaft sperren dürfen, wenn nachgewiesen ist, dass diese vermehrt Inhalte anbieten, die gegen geltendes Urheberrecht verstossen. Auch wenn sich die Klage mit dem Portal Kino.to beschäftigt, handelt es sich hierbei um einen Präzedenzfall, der auch künftig angewandt werden könnte. Die Streaming-Plattform selber stellte bereits im Jahr 2011 ihren Betrieb ein, die Klage wurde aber zur Klärung der allgemeinen Frage aufrechterhalten.

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