Einmal hin, einmal her – Deutsche leeren ihre Schweizer Schwarzgeldkonten
von Olaf Hoffmann
Das Bankgeheimnis hat in der Schweiz ausgedient
Der Druck vieler europäischer und amerikanischer Behörden und der Politik auf die Schweizer Banken nimmt zu. Da ist es kein Wunder, wenn sich im Zuge der Imagepflege so manche bislang verschwiegene Bank für ein wenig mehr Offenheit im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten entscheidet. Immerhin wiegen der Vertrauensverlust im internationalen Geschäft und der politische Druck im In- und Ausland oftmals schwerer als die Millionenbeträge einiger Steuerhinterzieher auf Schweizer Konten.
So geben sich viele Schweizer Banken beispielsweise gegenüber den deutschen Steuer- und Strafverfolgungsbehörden deutlich transparenter als in der Vergangenheit. Manchmal erst auf konkreten Druck hin, in vielen Fällen aber auch schon aus freien Stücken. Dafür sorgen auch die Steuerabkommen, die zunehmend nach sauberen Lösungen streben.
Damit hat die Schweiz als lukrative Steueroase ebenso ausgedient wie als ein Land mitten in Europa, in dem Verschwiegenheit bezüglich des Bankgeheimnisses noch etwas wert war. In Deutschland beispielsweise ist das Bankgeheimnis ohnehin nur noch ein schwaches Konstrukt, das quasi von jeder noch so kleinen Behörde durchbrochen werden kann. Da reicht manchmal schon eine einfache Schufa-Anfrage, damit ganze Geldbestände auf unterschiedlichsten Konten offenbart werden.
Erst Geld hin, jetzt wieder zurück
Über Jahrzehnte hinweg haben vor allem gut betuchte Deutsche ihr aktuell nicht benötigtes Geld in die Schweiz verbracht. Auf teils abenteuerlichen Touren wurden Bares sowie teurer Schmuck und andere Wertgegenstände gen Süden transferiert, um es dort dem Zugriff der deutschen Steuerbehörden vorzuenthalten. Das heimlich gebunkerte Geld und die entsprechenden Zinserträge wurden nicht nur geheim gehalten, sondern eben auch nicht versteuert. Damit entstand dem deutschen Fiskus Jahr für Jahr ein Schaden in Milliardenhöhe.
So mancher deutscher Kleinanleger stellte nicht zu Unrecht die Frage, warum er seine teils mickrigen Zinsgewinne versteuern solle, die Grossen hingegen mit Schweizer Konten völlig unbehelligt bleiben. Auch deshalb hatte die Steuerhinterziehung über Schweizer Konten in breiten Teilen der deutschen Bevölkerung keinen wirklich guten Ruf. Selbst wenn sich so mancher Kleinanleger auch gern ein entsprechend anonymes Nummernkonto in der Schweiz gewünscht hätte.
Jetzt, wo der deutsche Fiskus gemeinsam mit den Schweizer Banken und Behörden einigen Anlegern deutlicher auf die Finger schauen könnte, wollen viele Anleger ihr Geld aus der Schweiz wieder zurück nach Deutschland holen. Hier ist die Gier mittlerweile der Angst vor der Entdeckung und den angekündigten härteren Strafen gewichen. Möglich macht dies auch das System der Selbstanzeige, die den einen oder anderen Steuersünder straffrei ausgehen lässt, solange die vorenthaltenen Steuergewinne nicht über die imaginäre eine Million hinausgehen und umgehend beglichen werden.
Eigenes Geld muss zurückgeschmuggelt werden
So fragwürdig, wie der Weg des Geldes dazumal in die Schweiz führte, wird jetzt der Rückzug angetreten. Immerhin kann aus der Schweiz lediglich ein Bargeldbetrag unter 10’000 Euro je Person undeklariert über die Grenze gebracht werden, da die Schweiz kein EU-Land ist. Das bedeutet, dass die betroffenen Anleger entweder mehrmals den Weg in die Schweiz und zurück antreten müssen oder unter Nutzung irgendwelcher Verstecke grössere Summen Bargeld wieder zurück nach Deutschland schmuggeln müssen.
Im Ernstfall führt das nicht nur dazu, dass die Täter als Steuerhinterzieher, sondern auch als Schwarzgeldschmuggler zur Strafe gebracht werden könnten. Jetzt allerdings, wo so mancher Steuerbetrüger auch durch die ominösen Steuer-CDs auffliegen könnte, wirkt die Angst vor der Entdeckung wohl schlimmer als der Verlust der Euros bei enttarntem Geldschmuggel über die Grenze.
Mancher versucht da auch, höhere Geldbeträge beim Grenzübertritt zollrechtlich korrekt anzumelden, darf dann dafür natürlich aber auch gleich die entsprechenden Steuern entrichten. Das lohnt sich oftmals nur dann, wenn in den vergangenen Jahren genug Gewinn mit dem Schwarzgeld in der Schweiz gemacht wurde.
Warum nicht von der Schweiz auf ein deutsches Konto überweisen?
Die Geldwäschegesetze in Deutschland sind relativ straff geregelt. So müssen sogar die Banken Meldung machen, wenn sich der Verdacht auf Geldwäsche ergibt. Das könnte immer dann der Fall sein, wenn unerwartet hohe Beträge aus dem Ausland auf ein deutsches Konto überwiesen werden. Dann ist die Bank gegenüber den Strafverfolgungsorganen der Bundesrepublik Deutschland meldepflichtig. Und schon kommt eine Maschinerie ins Rollen, die für jeden Euro vom Kontenbesitzer eine genaue Erklärung haben will. Also ist der Weg der Überweisung grösserer Summen von einem Schweizer Konto auf ein deutsches Konto eher unsinnig, wenn der Saubermannstatus aufrechterhalten werden soll.
Stellt sich die Frage, was mit dem vielen Bargeld geschieht, das jetzt aus der Schweiz illegal zurückgeholt wird. Offenbar bleibt den versteckt reuigen Sündern weiter nichts, als dieses Geld in bar zu horten und dann nach und nach auf Konten in Deutschland einzuzahlen oder eben einfach auszugeben. Das kann bei den teils grossen Geldbeträgen, die jetzt aus der Schweiz zurückgeholt werden, durchaus eine Weile dauern.
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