Trackingsysteme und Big Data: Big Brother is watching you
von Caroline Brunner
[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Der oberste Datenschützer des Landes, der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür, hat deutliche Vorbehalte gegen die Videoaufnahmen von Kunden in Geschäften und Restaurants geäussert. Noch kann man diese Videoaufzeichnungen nicht als flächendeckendes Marktforschungsprogramm bezeichnen. Das Problem ist aber, dass es kein Problem zu sein scheint – oder jedenfalls kein ausreichendes Problembewusstsein besteht, das einem solchen Big-Brother-Szenario rechtzeitig Einhalt gebieten könnte. Das futuristisch anmutende System, vor dem Thür warnt, nennt sich Personentracking und dient vornehmlich Marketingzwecken. Es findet ausnahmsweise nicht online, sondern am Point-of-Sale statt. Dabei kommen hochauflösende und oft mit Audioaufnahmesystemen ausgestattete optische Sensoren, sprich Kameras, zum Einsatz. Sie filmen die 3D-Positionen von Kunden mit dem Ziel, deren Entscheidungs- und Kaufverhalten zu beobachten. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse können dann von Geschäftsleitung und Kommunikationsabteilung zur Optimierung von Werbe- und Vertriebsmassnahmen genutzt werden.
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