Airbnb: Das sollten Sie wissen, wenn Sie Ihre vier Wände untervermieten wollen
von Caroline Brunner
Gerade in der teuren Schweiz ist das Angebot der Untermietplattform Airbnb ein verlockender Weg, für Gastgeber Miete und für Besucher Hotelkosten zu sparen. Für manche Besucher wird so ein City-Trip nach Zürich finanziell überhaupt erst machbar. Leider bewegen sich dabei viele der für die Schweiz registrierten 2000 Gastgeber, die selber nur Mieter in ihrer Wohnung sind, auf juristisch dünnem Eis. Sie können schlimmstenfalls sogar eine Kündigung riskieren. Wir haben einige der wichtigsten diesbezüglichen Fallstricke zusammengestellt. Das grösste Problem: Die wenigsten Gastgeber zeigen die Weitervermietung ihrer Räume bei ihren Vermietern an – vor allem nicht dann, wenn es sich nur um die Verfügbarmachung eines Sofas oder eines Zimmers handelt, während der Gastgeber selbst in der Wohnung bleibt. Doch selbst in solchen Fällen, darin sind sich die meisten Mietrechtler inzwischen einig, handelt es sich bei dem Angebot um ein Untermietverhältnis, wenn auch nur eines von kürzester Dauer. Für dieses aber sieht das Gesetz eindeutig eine Meldepflicht beim Eigentümer der Immobilie vor.
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