Umzug in die Schweiz: Was Auswanderer beachten müssen
von Agentur belmedia
Nach wie vor ist die Schweiz Nr.1 bei den Auswanderungsländern der Deutschen. Allein im Jahr 2010 zogen rund 23’000 Deutsche in die Schweiz. Aber wer in die Schweiz auswandert, muss auch das eine oder andere beachten. Dies beginnt bei der Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle, führt über die notwendigen Dokumenten bis hin zur Wohnungssuche.
Anmeldung
Auswanderer in die Schweiz müssen sich binnen acht Tage bei der Einwohnerkontrolle in der gewählten Wohngemeinde anmelden. Dort müssen sie dann einen Antrag auf Aufenthaltsbewilligung stellen. Von Kanton zu Kanton gibt es allerdings Unterschiede bei der Bezeichnung der Einwohnerkontrolle. So handelt es sich in Zürich um das Kreisbüro, in Basel hingegen um den Einwohnerdienst.
Grundsätzlich lässt sich die Einwohnerkontrolle mit dem deutschen Einwohnermeldeamt vergleichen. Für die Anmeldung sind die folgenden Dokumente nötig:
- Mietvertrag
- Arbeitsvertrag
- Passfoto
- Personalausweis
Für die Anmeldung fallen unterschiedlich hohe Gebühren an, abhängig von Art der Bewilligung. Wer sich lediglich drei Monate in der Schweiz aufhalten möchte, benötigt gar keine Aufenthaltsbewilligung. Nach diesem Zeitraum muss die Schweiz für zumindest einen Monat verlassen werden. Insgesamt darf der Aufenthalt jedoch höchstens sechs Monate innerhalb eines Jahres betragen.
Krankenversicherung
Die Krankenversicherung bzw. Grundversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Sie muss spätestens drei Monate nach erfolgter Einreise bei einer entsprechenden Gesellschaft abgeschlossen werden. Diese versichert dann rückwirkend ab dem Tag der Einreise, verlangt aber die Nachzahlung der Prämien.
Die Leistungen der Grundversicherung sind bei den Krankenkassen in der Schweiz identisch; sie decken alles medizinisch Notwendige ab. Allerdings übernimmt die Grundversicherung keine Zahnarztkosten. Dafür ist eine Zusatzversicherung notwendig, bei der sich die Prämien je nach Versicherer stark unterscheiden können.
Aufenthaltsbewilligung
Nach Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle erhalten Arbeitnehmer für gewöhnlich eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung der Kategorie L oder B in Form eines Ausländerausweises. Möchten später noch andere Familienmitglieder einreise, muss rechtzeitig bei der Einwohnerkontrolle ein entsprechendes Gesuch gestellt werden, denn Familienmitgliedern wird ebenfalls eine Aufenthaltsbewilligung erstellt. Angehörige der Mitgliedsstaaten (EFTA/EU) erhalten die folgenden Aufenthaltsbewilligungen:
- Bewilligung B mit Arbeitserlaubnis. Diese wird bei Vorlage eines Arbeitsvertrags, der mindestens zwölf Monate andauert, für die Dauer von fünf Jahren ausgestellt.
- Bewilligung C ist zeitlich unbeschränkt. Um eine solche zu erhalten, ist ein ununterbrochener und regulärer Aufenthalt in der Schweiz von mindestens fünf Jahren notwendig.
- Bewilligung G – die Grenzgängerbewilligung. Diese beinhaltet eine Arbeitserlaubnis für diejenigen, die einen Wohnsitz im grenznahen Ausland besitzen. Zudem sind Arbeitnehmer dazu verpflichtet, mindestens einmal pro Woche an ihren Wohnort zurückzukehren.
- Bewilligung L wird für eine befristete Zeitperiode ausgestellt, zumeist für weniger als ein Jahr.
Das Wohnen in der Schweiz
In den grösseren Städten ist es nicht einfach, eine geeignete Wohnung zu finden. Muss man aus der Ferne suchen, gestaltet sich das meist besonders zeitintensiv. Am besten also schon vorher ausgiebig im Internet den Schweizer Immobilienmarkt durchsuchen. WG-Zimmer sind im Allgemeinen einfacher zu finden. Sie eignen sich bestens als Übergangslösung. Ebenfalls hilfreich kann es sein, den zukünftigen Arbeitgeber zu fragen, ob er etwas von frei werdenden Wohnungen weiss.
Ist dann die passende Wohnung gefunden, sollte man sich auf die Wohnungsbesichtigung gut vorbereiten. Immerhin muss man sich hier gegen andere Bewerber durchsetzen. Daher empfiehlt es sich, schon im Vorfeld wichtige Dokumente zu besorgen, um eine Kopie davon parat zu haben. Zu derlei Dokumenten gehören:
Ausweis/Ausländerausweis
Betreibungsauskunft (vergleichbar mit der Schufa-Auskunft)
Kontaktdaten des bisherigen Vermieters
Arbeitsvertrag. Entscheidend sind hier die Dauer der Anstellung sowie das Gehalt. Die Mietkosten sollten ein Drittel des Bruttogehalts nicht überschreiten.
Ein weiterer Pluspunkt ist ein Bewerbungs- bzw. Motivationsschreiben mit Passfoto. Hiermit kann man dem Vermieter deutlich machen, warum man sich für den geeigneten Kandidaten für diese Wohnung hält. Grundsätzlich sollte man bei der Wohnungsbesichtigung natürlich angenehm in Erscheinung treten. Um sich von den anderen Bewerbern abzuheben, empfiehlt sich eine schriftliche Bewerbung um die Wohnung. Ist dann nach ein bis zwei Wochen noch immer keine Rückmeldung vom Vermieter gekommen, darf man ruhig telefonisch nachfragen.
Zoll
Wer seinen Wohnsitz in die Schweiz verlegt, muss beim Zoll sein Übersiedlungsgut deklarieren. Dabei müssen sämtliche persönlichen Gegenstände mindestens sechs Monate lang im persönlichen Gebrauch gewesen sein und nach der Einfuhr weiterhin benutzt werden. Diese Regelung erstreckt sich auch auf Fahrzeuge. Seit dem Jahr 2007 müssen Zuziehende aus den EFTA- und EU-Staaten keine Zusicherung einer Aufenthaltsbewilligung mehr präsentieren. Nachgewiesen werden kann der Wohnsitzwechsel über einen Arbeitsvertrag, einen Mietvertrag oder über die Abmeldebestätigung im Heimatland.
Darüber hinaus sollte man die Zollämter stets während ihrer Öffnungszeiten passieren. Schliesslich muss man bei der Einfuhr ein Verzeichnis sämtlicher mitgebrachten Waren präsentieren. Deshalb ist es wichtig, dass bereits beim Packen sämtliche Gegenstände nach Art und Anzahl dokumentiert werden. Befinden sich darunter heikle Güter wie beispielsweise exotische Pflanzen, gibt es dafür besondere Vorschriften. Merkblätter zu dem entsprechenden Thema sind beim Zoll erhältlich. Geht es um die Einfuhr von Haustieren, erhält man die notwendigen Informationen dazu beim Veterinäramt.
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