DE | FR | IT

Worauf Sie bei ihrer Hotelbewertung achten müssen

12.02.2015 |  Von  |  Beitrag

Vor der nächsten Urlaubsplanung steht heute nicht mehr zuerst der Gang ins Reisebüro, sondern der Blick ins Internet. Auf Hotelbewertungsportalen finden Verbraucher die Erfahrungsberichte anderer Reisender und können ihr künftiges Urlaubsquartier nach deren Einschätzungen und Erfahrungen ausrichten und auswählen.

Viele schätzen diese Hilfe, die wohl schon so manche Urlaubspanne verhindert hat.

Wenn auch Sie planen, anderen Ihre Erfahrungen mitzuteilen und diese auf einem der zahlreichen Portale einzustellen, dann gibt es einige gesetzlich geregelte Bedingungen zu beachten. In diesen Empfehlungen erhalten Sie Hinweise, wie ihre Kritik oder Ihr Lob nicht zur Herabwürdigung bzw. unerwünschten Werbung ausarten.

Welche Fotoaufnahmen können unbedenklich veröffentlicht werden?

Gern werden bei der Abgabe eines Erfahrungsberichtes auf einem Portal auch Fotos publiziert. Doch nicht jedes Bild darf einfach veröffentlicht werden. Natürlich ist es erlaubt, dass Sie beispielsweise Mängel fotografieren und einstellen. Grundsätzlich dürfen Sie aber keine Angestellten oder andere Gäste mitabbilden bzw. Fotos mit Ihnen veröffentlichen. In diesen Fällen müssen nicht nur die Persönlichkeitsrechte beachtet werden. Unterkünfte wie Hotels oder Ferienhäuser und ähnliche gebuchte Einrichtungen sowie zugehörige Anlagen wie Pools gehören nicht zum öffentlichen Raum. Jeder Eigentümer kann sich das Recht vorbehalten, die Publikation von Fotos zu untersagen.

Bilder von Urlaubsberichten sollten also immer im öffentlichen Raum gemacht werden und keine Personen abbilden.

Nennen Sie keine Namen von Angestellten oder Urlaubern

Wenn Sie einen Bericht über ihre Urlaubserfahrungen auf einem Bewertungsportal einstellen wollen, dann ist die namentliche Nennung von Mitarbeitern oder anderen Beteiligten ein absolutes Tabu. Konkrete Beschwerden sollten Sie ohnehin dem Reiseveranstalter mitteilen, damit dieser sie prüfen kann. Schlechte Erfahrungen mit bestimmten Angestellten sind durchaus subjektiv und gehören nicht auf ein Portal. Für andere Reisende sind Ausstattung, Essenversorgung oder das Preis-Leistungsverhältnis von weit grösserem Interesse.

Schildern Sie Fakten und Tatsachen

Über Ihre Unterkunft sollten Sie nur das berichten, was Sie tatsächlich selbst erlebt und erfahren haben. Für die Nutzer der Bewertungsportale sind vor allem vorkommende Sachmängel und Ausstattungen Ihrer Urlaubsanlage interessant. Ein präziser Erfahrungsbericht, der auf persönlichen Erlebnissen basiert und auf Gerüchte oder Verallgemeinerungen verzichtet, gibt Usern wichtige Anhaltspunkte bei der Wahl ihres Urlaubsquartiers.



Unbedingt zu vermeiden sind schmähende Kritiken. Gegen ungerechtfertigte negative Einschätzungen kann sich ein Reiseveranstalter auch juristisch wehren. Selbst bei grösserem Ärger, sollten Sie mit einer gewissen Zurückhaltung berichten, um einer Unterlassungsklage oder Geldstrafe aus dem Weg zu gehen.

 

Oberstes Bild: © Kzenon – shutterstock.com

[xcatlist name="beitrag" numberposts=24 thumbnail=yes]