Heiraten oder „pacsen“ – kommt die „Ehe Light“ für alle Paare?
von Janine El-Saghir
Eine parlamentarische Initiative der GLP fordert die Öffnung der Ehe für homosexuelle Partner und die Möglichkeit einer eingetragenen Lebenspartnerschaft für alle Paare. In seinem aktuellen Bericht zur Reform des Familienrechts formuliert der Bundesrat die gleichen Ziele.
Zwei Umfragen vom Anfang dieses Jahres wurden in der Schweiz zum Auslöser einer Debatte, die sich in absehbarer Zeit in einer Reform des Familienrechts niederschlagen könnte. Ende März 2015 publizierte der Bundesrat einen Bericht, in dem es unter anderem darum geht, die Partner in ausserehelichen Lebensgemeinschaften rechtlich besser abzusichern.
Perspektivisch könnte es für heterosexuelle Paare ein dreistufiges Modell – nicht registriertes Konkubinat, eingetragene Lebenspartnerschaft und Ehe – geben. Homosexuelle Partner können sich bereits seit 2007 für eine eingetragene Lebenspartnerschaft entscheiden und geniessen bis auf wenige Einschränkungen die gleichen Rechte wie offizielle Eheleute. In Frankreich steht der „Pacte civil de solidarité“ (Pacs) bereits seit 1999 allen Paaren offen und erfreut sich als Ehe-Alternative wachsender Beliebtheit.
Zwei Meinungsumfragen brachten einen Stein ins Rollen
Bei den initialen Meinungsumfragen ging es darum, wie die Schweizer zu einer Öffnung der Zivilehe für homosexuelle Paare stehen. Die im Februar 2015 publizierten Ergebnisse waren durchaus überraschend: In der im Auftrag der Schwulen-Organisation Pink Cross erhobenen Studie des Meinungsforschungsinstituts GFS Zürich sprachen sich 71 Prozent der Befragten dafür aus. Das Institut Léger Schweiz ermittelte im Auftrag des „SonntagsBlick“ immerhin einen Befürworter-Anteil von 54 Prozent. Die Unterschiede der Ergebnisse dürften sich unter anderem aus der Art der Fragestellung ergeben haben, beispielsweise hatte GFS Zürich abgestufte Antworten zugelassen, während sich die Teilnehmer der Léger-Studie eindeutig für eine Position entscheiden mussten. Eindeutig ist dagegen, dass die Öffnung der Ehe für Homosexuelle in der Schweiz grundsätzlich und unter den Anhängern aller grossen Parteien mehrheitsfähig ist. In der GFS-Zürich-Umfrage äusserten sich selbst unter den Wählern von SVP und CVP 60 respektive 70 Prozent positiv zu einer Öffnung.
GLP-Vorstoss: Ehe und „Ehe light“ für alle Paare
Ende Februar 2015 hat die GLP eine entsprechende parlamentarische Initiative auf den Weg gebracht, die sich, falls sie Gesetzeskraft erlangt, nicht nur im Familienrecht, sondern auch in der Bundesverfassung niederschlagen soll. Gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften stünde damit die Möglichkeit einer offiziellen Eheschliessung offen. Im Gegenzug könnten sich auch Frauen und Männer künftig für eine eingetragene Lebenspartnerschaft – die sogenannte „Ehe light“ – entscheiden. Die Rechtskommission des Nationalrats hat den Vorstoss der GLP mit zwölf zu neun Stimmen angenommen. Offen bleibt zunächst, ob homosexuelle Paare auch Kinder adoptieren dürfen – ein Punkt, der in der Bevölkerung wesentlich umstrittener sein dürfte als die generelle Eheöffnung. Die für den Sommer geplante Parlamentsdebatte zu einer Reform des Adoptionsrechts könnte hierfür ein Stimmungsbarometer sein, da es dann auch um die Möglichkeit der Adoption von Stiefkindern in eingetragenen Partnerschaften gehen wird.
Basissicherheiten für unverheiratete Partner
Der Bericht des Bundesrates geht das Thema nun von einer anderen Seite an. Er zielt auf eine umfassendere Reform des Familienrechts, für deren Umsetzung Justizministerin Simonetta Sommaruga (SP) bereits das Parlament in die Pflicht genommen hat. Im Hinblick auf die zivile Ehe schwebt den Experten des Justizdepartements eine komplette Öffnung inklusive des Adoptionsrechts vor. Die „Ehe light“ für alle soll aus der Sicht des Bundes zunächst mehr Sicherheit in Härtefällen schaffen, für die künftig im Trennungs- oder Todesfall gerichtlich festzulegende Kompensationen gelten können. Gegeben wäre ein solcher Härtefall beispielsweise dann, wenn ein Partner über Jahre vor allem Familienarbeit geleistet und daher kein eigenes Einkommen erwirtschaftet hat. Nach den Vorstellungen des Bundes sehen die Standardverträge neben der Pflicht zu gegenseitiger Unterstützung allerdings bisher nur Regelungen zur gemeinsamen Wohnung des Paares sowie ein gesetzliches Informations- und Besuchsrecht für Krankheitsfälle vor. Nachpartnerschaftliche Unterhaltszahlungen, Ansprüche auf die berufliche Vorsorge des Partners, Fragen des Güter- oder Erbrechts sowie die Belange gemeinsamer Kinder müssten die Partner weiterhin auf freiwilliger Basis durch zivilrechtliche Vereinbarungen regeln. Die Schweizer Version einer „Ehe light“ würde damit für unverheiratete Partner allenfalls Basissicherheiten liefern.
Die rechtliche Situation von Konkubinats-Partnern ist bisher prekär
Trotzdem zeigt die Debatte, wie stark sich die soziale Realität der Schweiz in den vergangenen Jahrzehnten verändert hat. Bis in die 1970er Jahre hinein war ein Konkubinat per Gesetz verboten, im Kanton Wallis wurde dieses Verbot sogar erst 1995 ausser Kraft gesetzt. In den letzten 20 Jahren hat die Zahl heiratswilliger Paare stetig abgenommen, knapp die Hälfte aller Ehen endet vor dem Scheidungsrichter. Allein für 2013 weist das Statistische Bundesamt etwas mehr als 17.000 Ehescheidungen – und knapp 12.200 Scheidungskinder – aus. Die Anzahl der Ledigen, Geschiedenen oder Verwitweten ist grösser als die Zahl derjenigen, die in einer offiziellen Ehe leben. Viele von ihnen möchten sich nicht oder nicht wieder auf dieser Basis binden. Falls sie mit einem Partner im Konkubinat zusammenleben, geniessen sie weder in finanziellen noch sonstigen Belangen staatlich garantierte Rechte. Bei einer schweren Erkrankung des Partners kann dessen Familie ihnen im Extremfall den Zugang zum Hospital verwehren. Wer nach einer Trennung Ansprüche aus einem privaten Konkubinats-Vertrag gerichtlich geltend machen will, muss für eine Zivilklage einen je nach Streitwert oft recht hohen Kostenvorschuss leisten, da die erleichterten Familienrechtsverfahren nur Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern offenstehen.
41 Prozent der französischen Paare entscheiden sich für einen Pacs
Wie die „Ehe light“ in der Schweiz am Ende rechtlich ausgestaltet wird, ist in vielen Punkten offen. Sehr wahrscheinlich wird dafür Frankreichs „Pacte civil de solidarité“ Pate stehen. Bei der Einführung des Pacs im Jahr 1999 hatte der damalige französische Ministerpräsident Lionel Jospin vor allem die rechtliche Besserstellung gleichgeschlechtlicher Paare im Blick, denen seit 2013 im Übrigen auch die „echte“ Ehe offensteht. Inzwischen haben sich in Frankreich 41 Prozent aller offiziell registrierten Paare nicht mehr für ein Eheversprechen auf dem Standesamt, sondern für einen Pacs entschieden – bei mehr als 95 Prozent von ihnen handelt es sich um heterosexuelle Partner. Paare, die ihn abgeschlossen haben, sind in so gut wie allen rechtlichen Belangen Eheleuten gleichgestellt, können jedoch weitgehend selbst entscheiden, welchen Grad an Sicherheit und Reglementierung sie für ihr Zusammenleben wünschen.
Der Pacs in Frankreich – geringere Trennungsrate als bei Eheleuten
Für einen französischen Pacs sind keine Formalitäten nötig, sein Abschluss ist Minutensache. Ebenso schnell und formlos lässt er sich wieder lösen – Paare, die sich trennen wollen, brauchen nichts weiter zu tun, als eine kurze Mitteilung darüber an den Gerichtsdiener zu geben. Trotzdem ist in Frankreich die Trennungsrate bei Pacs-Paaren niedriger als bei Eheleuten. Möglicherweise stehen auch Schweizer Paare bald vor der Frage, ob sie heiraten oder besser „pacsen“ sollen. Die GLP und auch der Bundesrat gehen jedenfalls davon aus, dass eine Institution zwischen dem Konkubinat und der offiziellen Ehe einem Bedürfnis vieler Schweizerinnen und Schweizer entgegenkommen würde.
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