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Verein beklagt irreführende Abstimmungsfrage zur 2. Gotthardröhre

08.10.2015 |  Von  |  News

Am 28. Februar 2016 soll das Schweizer Stimmvolk darüber entscheiden, ob die Schweiz die Schleusen für den internationalen Transitverkehr ganz öffnen und künftig doppelt so viele Lastwagen durch die Alpen fahren lassen will – oder eben nicht.

Auf diesen Tag hat der Bundesrat die Abstimmung über die 2. Gotthardröhre festgelegt. «Das ist für die Schweizer Verkehrspolitik, das Jahrhundertbauwerk NEAT und die Bevölkerung ein ganz entscheidender Tag», sagt Jon Pult, Co-Präsident des Vereins «Nein zur 2. Gotthardröhre» und Präsident der Alpen-Initiative.

Bereits bei der Vernehmlassung zur Vorlage «Bundesgesetz über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet (STVG) (Sanierung Gotthard-Strassentunnel)» wurde vom Verein Alpen-Initiative darauf hingewiesen, dass der Titel der Vorlage irreführend ist, denn saniert wird der Tunnel auf jeden Fall.

In der Vorlage versteckt sich die Frage, ob die Sanierung MIT oder OHNE den gleichzeitigen Bau einer 2. Röhre ausgeführt werden soll. Mit einem Nein zu der Vorlage mit dem
erwähnten Titel aber wird eine generelle Ablehnung einer Sanierung des Gotthard-Strassentunnels suggeriert – und das ist nicht korrekt.

«Es muss für die Stimmberechtigten aus dem Titel klar hervorgehen, dass sie zwischen zwei Sanierungsvarianten entscheiden können: einer mit einer 2. Röhre und einer ohne 2. Röhre. Alles andere ist irreführend und demokratisch inakzeptabel», sagt Caroline Beglinger, Co-Präsidentin des Vereins «Nein zur 2. Gotthardröhre» und Co-Geschäftsleiterin des VCS.


Am 28. Februar 2016 soll das Schweizer Stimmvolk über die 2. Gotthardröhre entscheiden. (Bild: © Natali Glado - shutterstock.com)

Am 28. Februar 2016 soll das Schweizer Stimmvolk über die 2. Gotthardröhre entscheiden. (Bild: © Natali Glado – shutterstock.com)


Das Bundesgericht hat in seiner Rechtsprechung festgehalten, dass die Behörden bei der Formulierung der Abstimmungsfrage eine erhöhte Sorgfaltspflicht trifft. Die Frage muss klar und objektiv abgefasst werden, darf weder irreführend sein noch suggestiv wirken. Darauf hat
die Berner Nationalrätin Regula Rytz in einer Anfrage an den Bundesrat vor kurzem hingewiesen. Die Antwort der Landesregierung, wie sie mit dem irreführenden Vorlage-Titel umgehen will, steht noch aus.

«Wir erwarten, dass der Bundesrat die Bevölkerung ernst nimmt, die Werte unserer Volksdemokratie hoch hält und eine transparente sowie unmissverständliche Vorlage zur Abstimmung bringt», fordert Jon Pult.



Dass die Abstimmung nicht mehr vor den eidgenössischen Wahlen vom 18. Oktober 2015 angesetzt wurde, spielt für den Verein «Nein zur 2. Gotthardröhre» keine Rolle. «Wir haben immer gesagt, dass für uns der Termin nicht entscheidend ist. Irritierend ist jedoch, dass das Volk vier Monate vor der Eröffnung des 57 Kilometer langen NEAT-Eisenbahntunnels durch den Gotthard über eine zweite Strassenröhre entscheiden soll», sagt Caroline Beglinger.

 

Artikel von: Verein „Nein zur 2. Gotthardröhre“
Artikelbild: © Stefano Ember – shutterstock.com