Name des Germanwings-Copiloten durfte genannt werden
von Philipp Ochsner
Am 24. März 2015 zerschellte ein Flugzeug der Germanwings in den französischen Alpen. Das Interesse am Absturz und am Co-Piloten, der 149 Menschen mit sich in den Tod gerissen hatte, war enorm. Eine Leserin beschwerte sich beim Schweizer Presserat, weil Medien den Namen des Co-Piloten nannten. Der Presserat weist die Beschwerde ab. Die Tat sei in ihrem Ausmass und ihrer Einzigartigkeit von überwiegendem öffentlichem Interesse, urteilt der Schweizer Presserat. Der Täter habe sich zu einer öffentlichen Person gemacht. In diesem Fall sei das Recht der Öffentlichkeit auf Information stärker als der Schutz der Privatsphäre des Täters. Der Presserat weist deshalb eine Beschwerde ab, die sich gegen einen Artikel im "Tages-Anzeiger" und einen in der "NZZ am Sonntag" richtete.
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