Lehrer setzt Softair-Pistole im Unterricht ein
von Agentur belmedia News
Das Strafverfahren gegen den Lehrer, welcher in einer Unterrichtstunde vor Schülern eine praktische Demonstration mit einer Softair-Pistole durchgeführt hat, ist abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach hat das Strafverfahren gegen den Lehrer wegen versuchter Nötigung eingestellt und einen Strafbefehl wegen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz erlassen. Gestützt auf die Meldung der Schulpflege Bözberg, wonach sich der Lehrer in einer Schulstunde eine Softair-Pistole an den Kopf gehalten und in Aussicht gestellt haben soll, abzudrücken, falls die Schüler die korrekte Antwort auf eine Mathematikaufgabe nicht wüssten, hat die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach ein Strafverfahren wegen versuchter Nötigung sowie Widerhandlungen gegen das Waffengesetz eröffnet und den Vorfall im Schulzimmer untersucht.
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