Au: Drogenkurier mit Koks erwischt – Anklage erhoben

Das Grenzwachtkorps kontrollierte einen Kroaten und konnte in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei St.Gallen rund 230g Kokain feststellen.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen erhebt Anklage.

Am 10. November 2015 um ca. 14.00 Uhr kontrollierten Angehörige des Grenzwachtkorps beim Grenzübergang in Au einen 37-jährigen Kroaten, der in die Schweiz einreisen wollte. Der Kroate wies sich unter anderem mit einem gefälschten Führerausweis aus. Ferner wurde festgestellt, dass gegen den Kroaten eine Einreisesperre besteht. Darauf durchsuchten Spezialisten des Grenzwachtkorps in Zusammenarbeit mit Angehörigen der Kantonspolizei St.Gallen das vom Kroaten gelenkte Fahrzeug. Dabei wurde unter dem Fahrersitz ein Paket festgestellt, dass nach Aussagen des Beschuldigten Kokain beinhaltete. Der Beschuldigte wurde der Kantonspolizei St.Gallen übergeben. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen verfügte eine Hausdurchsuchung und beantragte Untersuchungshaft.

Im Rahmen der Untersuchung wurde festgestellt, dass das Paket 229g Kokain mit einem Reinheitsgehalt von rund 74% beinhaltet. Der Beschuldigte ist geständig, dass er wusste, dass es sich beim Paketinhalt um Kokain handelte. Er habe das Kokain von einer Person in der Region Bregenz/Lustenau übernommen und nach Zürich transportieren wollen.

Weitere Abklärungen ergaben, dass der Beschuldigte nicht im Besitz eines gültigen Führerausweises ist und trotz bestehender Einreisesperre mehrmals in die Schweiz einreiste bzw. in der Schweiz aufhielt.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen hat beim Kreisgericht Rheintal Anklage wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes, Fälschung von Ausweisen, mehrfacher rechtswidrigen Einreise, mehrfachem rechtswidrigen Aufenthalts und Führens eines Motorfahrzeugs ohne Führerausweises erhoben. Es wird für den Beschuldigten, der sich seit dem 2. Mai 2016 im vorzeitigen Strafvollzug befindet, eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten beantragt, wobei 14 Monate zu vollziehen seien. Die restlichen 16 Monate Freiheitsstrafe seien bei einer Probezeit von drei Jahren aufzuschieben. Ferner soll der Beschuldigte eine Busse von Fr. 200.00 bezahlen und die Kosten des Verfahrens tragen.

 

Meldung von: Staatsanwaltschaft St. Gallen
Artikelbild: Symbolbild © VDex – shutterstock.com

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