Üetliberg: Aktualisierung des Fahrverbots

Die Gemeinden Uitikon, Stallikon und die Stadt Zürich passen das bisherige Fahrverbot auf den Üetliberg an und überführen es in das heutige Recht. An der bestehenden Regelung wird grundsätzlich festgehalten.

Die bisher eingeführten Neuerungen haben sich bewährt: mit dem Fahrtenkontrollsystem konnten erstmals ein Überblick über die Verkehrsverhältnisse am Üetliberg gewonnen und die Durchsetzung des Fahrverbotes verbessert werden.

Am 1. Februar 2016 wurde das Bewilligungswesen für die Zufahrt auf den Üetliberg durch die Gemeinde Uitikon übernommen. In einem weiteren Schritt erfolgt nun die Überführung der bisherigen über 35 Jahre alten Regelung mittels Regierungsratsbeschlüssen in heutiges Recht. Die Gemeinden Uitikon, Stallikon und die Stadt Zürich haben der zuständigen Kantonspolizei einen gemeinsamen Antrag für die Anpassung des Fahrverbotes auf der Üetliberg- und Gratstrasse von Ringlikon bis Buchenegg gestellt. Die amtliche Publikation dieser Verkehrsanordnung nach Strassenverkehrsgesetz erfolgt in diesen Tagen.

An der bestehenden Regelung des Fahrverbots wird grundsätzlich festgehalten. Es erfolgen lediglich einzelne Anpassungen an die heutigen Gegebenheiten. So kann die Bewilligungsbehörde beispielsweise neu Einzelbewilligungen für Behindertenpersonentransporte ausstellen. Damit wird dem Gebot der Gleichstellung von Behinderten Rechnung getragen. Keine Änderungen sind für die Gastronomiebetriebe vorgesehen. Für die Anwohner hingegen werden die Sperrzeiten aufgehoben, was eine gewisse Erleichterung bedeutet.

Neuerungen haben sich bewährt

Mit der Übernahme des Bewilligungswesens durch die Gemeinde Uitikon wurde ein benutzerfreundliches webbasiertes EDV-System eingeführt. Seither wurden damit rund 1200 Einzelbewilligungen und 350 Dauerbewilligungen ausgestellt. Das gleichzeitig eingeführte Fahrtenkontrollsystem zur Überprüfung des Üetliberg-Fahrverbots registrierte bislang 800 Fahrzeuge, die ohne Bewilligung unterwegs waren. Rund 80 Prozent der fehlbaren Fahrzeuglenkenden wurden durch die Kontrollstation von der Weiterfahrt auf den Üetliberg abgehalten. Sie wendeten ihre Fahrzeuge im Bereich der Kamera. Die weiteren Auswertungen haben gezeigt, dass die Sperrzeiten bis auf wenige Ausnahmen eingehalten werden. Dies von den Lieferanten, die etwa ein Viertel der Fahrten ausmachen, wie auch von den für die Fahrten berechtigten Anwohnern. Gebüsst werden mussten vor allem nicht ortsansässige Fahrzeuglenkende, die als Touristen oder zu Freizeitzwecken mit ihren Fahrzeugen unterwegs waren.

Blick in die Zukunft

Mit dem Fahrtenkontrollsystem konnte erstmals ein gesamthafter Überblick über die konkreten Bewegungen von Motorfahrzeugen am Üetliberg gewonnen werden. Gestützt auf diese Erkenntnisse werden verschiedene Massnahmen, insbesondere erweiterte Verkehrskontrollen, getroffen. Im Besonderen wird ein spezielles Augenmerk auf eine mögliche Verlagerung der Fahrten auf Ausweichstrecken gerichtet. Auf die Installation einer Schrankenanlage wird von den Anrainergemeinden einstweilen abgesehen. Das Fahrtenkontrollsystem wird nachträglich mit einem automatischen Kontrollschild-Erkennungssystem ergänzt, womit eine wesentliche Vereinfachung bei der Erfassung der Daten erzielt werden soll.

 

Meldung von: Kantonspolizei Zürich
Artikelbild: Symbolbild © istanbul_image_video – shutterstock.com

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