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Rentner totgefahren: Motorrad-Videoblogger Alpi wegen Mordes angeklagt

Der junge Motorrad-Videoblogger Alpi steht wegen Mordes vor Gericht. Der Grund: Der damals 23 Jahre alte Türke hat am Abend des 17. Juni in Bremen mit seinem Motorrad einen 75 Jahre alten Rentner totgefahren.

Aussergewöhnlich an dem Prozess ist, dass die Anklage nicht auf fahrlässige Tötung lautet. Die Bremer Staatsanwälte wollen in diesem speziellen Fall den Angeklagten wegen Mordes lebenslänglich hinter Gitter bringen. Damit betrete seine Behörde in einer Verkehrsstrafsache „rechtliches Neuland“, so Oberstaatsanwalt Frank Passade.

Der Motorrad-Videoblogger fuhr am 17. Juni auf seinem Motorrad durch Bremen. Beim tödlichen Unfall, den er an diesem Abend verursachte, soll Alpi mehr als 100 km/h schnell gewesen sein. Ein alter Mann wollte in einem Baustellenbereich trotz roter Ampel die Strasse überqueren. Als Alpi dies sah, war es für eine Bremsung zu spät. Alpi beschleunigte sogar noch – vielleicht weil er den Unfall so noch verhindern wollte. Der Rentner wurde von Alpi tödlich erfasst – jede Rettung kam zu spät.

Ein Problem für den Angeklagten könnte sein, dass er am verhängnisvollen Tag gleich zwei Unfälle hatte. Zunächst hatte er ein Auto beschädigt. Alpis Motorrad touchierte das Fahrzeug, wobei Kratzer und ein zerbrochenes Blinklicht zurückblieben. Ohne sich um den Schaden zu kümmern, fuhr der Motorrad-Videoblogger weiter. Damit hat er Fahrerflucht begangen und sich somit strafbar gemacht.

Nun argumentiert die Staatsanwaltschaft, dass der tödliche Unfall passierte, weil Alpi dabei war, seine Fahrerflucht zu verdecken. Die Verdeckung einer Straftat wird aber im Gesetz ausdrücklich als Mordmerkmal aufgeführt.

Zusätzlich liegen aus Sicht der Anklage im Fall von Alpi aber auch niedere Beweggründe vor. Denn der Videoblogger sei „regelmässig extrem rücksichtslos“ gefahren. Er habe damit gezeigt, dass er „keinen Respekt vor dem Leben anderer Verkehrsteilnehmer“ habe, so Oberstaatsanwalt Passade.

Die Filmaufnahmen aus Alpis Helmkamera wurden von den Ermittlern nach dem Unfall bei der Hausdurchsuchung sichergestellt. Alpis „coole“ Kommentierung seiner Raserfahrten wird vor Gericht nun gegen ihn verwendet.



Als begleitendes Motiv könnte im Prozess ebenfalls eine Rolle spielen, dass der Videoblogger mit seinen Filmen auf Youtube Geld verdient hat. Immerhin kam dabei eine vierstellige Summe zusammen.

Vor allem auf Youtube gibt es zu dem Fall eine kontroverse Debatte. Die Fans von Alpi verweisen darauf, dass der alte Mann bei Rot über die Strasse gegangen sei und ausserdem alkoholisiert war. Die Staatsanwaltschaft hält diese Punkte für nicht relevant. Man müsse als Verkehrsteilnehmer immer mit dem Fehlverhalten anderer rechnen, so Passade. „Dafür gibt es schliesslich die Höchstgeschwindigkeit.

Die Videos „Alpi führt“ wurden nach dem tödlichen Unfall vom Netz genommen. Der Videoblogger sitzt heute in Untersuchungshaft, was für ein Verkehrsdelikt ebenfalls ungewöhnlich ist. So bemüht sich die Justiz, gegen extremen Raser Härte zu beweisen.

 

Übernommen von faz.net („Alpi fährt, Mann stirbt“, 12.12.) und bearbeitet von belmedia-Redaktion
Artikelbild: sergign – shutterstock.com