Basel: Achtung! Vorsicht vor Betrügern und Geldwäscherei
In den letzten Monaten hat die Abteilung Wirtschaftsdelikte der Staatsanwaltschaft gegen mehrere Personen Verfahren wegen Verdachts der Geldwäscherei (Art. 305bis des Strafgesetzbuches) eingeleitet.
Die Betroffenen waren sich offensichtlich nicht bewusst, dass sie sich durch ihr Handeln strafbar machen können.
Die Täterschaft, welche sich mit grosser Wahrscheinlichkeit im Ausland befindet, geht folgendermassen vor:
Sie hackt mittels Phising die Konten von Personen oder Firmen in der Schweiz und will die gestohlenen Gelder ins Ausland überweisen. Damit sie nicht der Geldwäscherei überführt werden kann und ihre Spur verwischt wird, sucht sie Dritte, welche das Geld für sie ins Ausland überweisen. Zu diesem Zweck geben sich die Täter als Mitarbeiter seriöser und tatsächlich existierender Immobilien-Firmen aus und schalten eine Annonce, in welcher sie Stellensuchenden Heimarbeit als „Regionalvertreter“ anbieten. Sobald sich Interessenten auf die Annonce gemeldet haben, erhalten sie von den Tätern einen „Arbeitsvertrag als Regionalvertreter“, der ihnen ein monatliches Einkommen von CHF 2400.— garantiert.
Die Aufgabe des „Regionalvertreters“ besteht nun darin:
- sein persönliches Konto für Geldüberweisungen zur Verfügung stellen
- die vermeintlichen Kundengelder entgegen zu nehmen (zwischen CHF 5‘000.— bis 20‘000.—)
- diese Kundengelder bar zu beziehen und per Post oder Finanzkurier postlagernd an einen unbekannten Empfänger nach Russland zu überweisen.
Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass man sich im Sinne der Geldwäscherei strafbar machen kann, wenn Geld von unbekannter Herkunft entgegen genommen und dieses im Auftrag von Dritten an Unbekannte weiterleitet wird. Zudem ist dringend davon abzuraten, fremden Personen eigene Bank– bzw. Postkontos anzugeben. Im Weiteren rät die Staatsanwaltschaft allgemein zur Vorsicht bei Geschäften mit Unbekannten im Internet.
Quelle: Staatsanwaltschaft Basel-Stadt
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