Warnung: Drei Mal höherer Anteil von Alkoholunfällen an Silvester und Neujahr

Weihnachten sowie Silvester und Neujahr stehen vor der Tür – Feiern, an denen vermehrt Alkohol konsumiert wird.

Leider zeigt sich das auch deutlich in der Unfallstatistik. An diesen Tagen verdoppelt und verdreifacht sich der Anteil alkoholbedingter Unfälle.

Durchs Jahr hindurch macht der Anteil von Alkoholunfällen an der Gesamtzahl der Unfälle rund 10 % aus. An zwei Tagen im Dezember schnellt dieser Wert in die Höhe. An Weihnachten verdoppelt er sich auf rund 20 %. An Silvester und Neujahr steigt er sogar auf das Dreifache an (35 %). Deshalb rät die bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung über die Festtage ganz besonders: „Wer fährt, trinkt nicht“. Alkohol reduziert die Fahrfähigkeit: Ab 0,25 Milligramm pro Liter Atemluft (mg/l) – das entspricht 0,5 Promille im Blut – verdoppelt sich das Risiko, als Lenker tödlich zu verunfallen. Bei 0,4 mg/l ist das Risiko bereits vier Mal grösser. Zudem sind Alkoholunfälle doppelt so schwer wie die restlichen Unfälle.

Neues Alkoholmessverfahren

Seit Oktober 2016 gilt in der Schweiz ein Alkoholtestverfahren mit einer neuen Messmethode, welche die bisherige Blutprobe meistens ersetzt. Neu kommen im Normalfall Atem-Alkoholmessgeräte zum Einsatz. Es reicht, tief einzuatmen und auszupusten, und der Alkoholwert ist sofort bekannt. Eine teure Blutprobe ist nur noch bei Verdacht auf Betäubungsmittelkonsum oder auf ausdrücklichen Wunsch der kontrollierten Person nötig. Gegenüber dem alten Verfahren wird niemand benachteiligt. Der Umrechnungsfaktor ist so festgelegt, dass praktisch niemand ein höheres Resultat als bei einem Bluttest erhält.



Alkoholunfälle über die Feiertage (Bild: © bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung)

Die neuen Geräte messen die Alkoholkonzentration in der Atemluft (Milligramm pro Liter Atemluft statt wie bisher Promille im Blut). Die Regeln bleiben dieselben: Für Neulenkende und Berufsfahrer ist Alkohol am Steuer verboten, die übrigen Lenkenden müssen unter 0,25 mg/l bleiben. Auch bei den Bussen und Strafen ändert sich nichts.

Das neue Verfahren ist verlässlich, schneller und günstiger. Die Blutentnahme im Spital und die teure Prüfung im Labor entfallen. Dies trägt zur Unfallprävention bei, da die Polizei mehr Verkehrsteilnehmende kontrollieren kann. Sowohl Blut- als auch Atemalkoholanalyse zeigen annähernd die tatsächliche alkoholbedingte Beeinträchtigung, wobei das Atemmessverfahren sehr genau die Alkoholkonzentration im Gehirn wiedergibt. Zudem führen die neuen Geräte mit der gleichen Atemprobe zwei unabhängige Messungen durch. Nur wenn diese das gleiche Resultat ergeben, ist der Test gültig. International hat sich das Verfahren durchgesetzt.

Tipps der bfu zum Alkohol

  • Was für Neulenkende Pflicht ist, gilt für Erwachsene als Vorbild: Wer fährt, trinkt nicht.
  • Wenn Sie Alkohol trinken möchten, nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel und Taxis oder beschränken Sie sich auf ein Glas. Eine gute Methode ist auch, in einer Gruppe eine Person zu bestimmen, die auf Alkohol verzichtet und fährt.
  • Kombinieren Sie Alkohol nicht mit Medikamenten oder gar Drogen.

 

Quelle: bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung
Artikelbild: Symbolbild © Mooid Art – shutterstock.com

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