Winterthur ZH: Sicherer Umgang mit Feuerwerk am Silvester

Traditionsgemäss wird der Jahreswechsel mit buntem Feuerwerk und lauten Knallern gebührend gefeiert. Die Gefahren bei falscher Handhabung von Raketen, Vulkanen und anderen Feuerwerkskörpern werden dabei leider vielfach unterschätzt.

Um die Bevölkerung für den sicheren und respektvollen Umgang mit Feuerwerk zu sensibilisieren, lancieren die Stadtpolizei Winterthur und Schutz & Intervention Winterthur eine gemeinsame Aktion.

Die Winterthurer Blaulichtorganisationen planen vier Massnahmen rund um den Umgang mit Feuerwerk am Silvester: Den Feuerwerks-Verkaufsstellen in Winterthur werden Informationsflyer mit Sicherheits- und Verhaltenstipps ausgehändigt. Diese Flyer sollen durch das Verkaufspersonal an die Kundschaft abgegeben werden. Auf Plakaten rund um die Stadtkirche in der Winterthurer Altstadt werden ausgewählte Tipps zum sicheren Umgang mit Feuerwerk ausgehängt.

Sämtliche Tipps sind auch auf der städtischen Internetseite unter www.stadt.winterthur.ch zu finden.

Weiter werden Polizistinnen und Polizisten sowie Feuerwehrleute in der Silvesternacht am Kirchplatz präsent sein, um bei allfälligen Zwischenfällen schnell reagieren zu können. Der Standort wurde gewählt, da in den vergangenen Jahren jeweils sehr viele Bürgerinnen und Bürger zur Stadtkirche strömten, um gemeinsam ins neue Jahr hinein zu feiern und da die Platzverhältnisse vor Ort sehr beschränkt sind.

Brandgefahr minimieren

Damit aus den Festtagen keine Feuertage werden, gilt es beim Abbrennen von Feuerwerk einen genügend grossen Sicherheitsabstand zu Gebäuden und Wäldern zu wahren: Je nach Grösse des Feuerwerkkörpers muss dieser Abstand 40 bis 200 Meter betragen. In der Altstadt darf aufgrund der engen Platzverhältnisse und der damit eingehenden Brandgefahr nur Feuerwerk abgelassen werden, das am Boden bleibt (z. B. Vulkane und Zuckerstöcke). Dafür verantwortlich, dass die Sicherheitsabstände eingehalten werden, sind die Feuerwerk ablassende Person beziehungsweise deren Erziehungsberechtigten.

Nicht alle haben Freude an Feuerwerk

Lautes Knallen durch Feuerwerk bedeutet Stress für ältere Leute, Familien mit Kleinkindern und Haustiere. Aus Respekt soll daher Feuerwerk nur mit Augenmass und zu bestimmten Zeiten abgebrannt werden. Gemäss der Allgemeinen Polizeiverordnung der Stadt Winterthur ist das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk während der Ruhezeiten nur in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar, am Schulsilvester, an der Fasnacht und am 1. August erlaubt.

Die städtischen Blaulichtorganisationen hoffen auf einen ruhigen und unfallfreien Jahreswechsel.

 

Quelle: Stadtpolizei Winterthur
Artikelbild: Symbolbild © hedgehog94 – shutterstock.com

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