ACHTUNG + Iglu-Fahrer - schneebedeckte Autos und mögliche Folgen
Viele kennen die Situation im Winter: Da hat man es eilig und will schnell mit dem Auto zur Arbeit fahren und der Wagen ist von Schnee und Eis bedeckt.
Ein Guckloch in die Frontscheibe kratzen und los geht die Fahrt.
Doch das reicht nicht. Die Sicht ist stark eingeschränkt. Dadurch gefährden Iglu-Fahrer sich und andere Verkehrsteilnehmer. In schwerwiegenden Fällen kann dieses Verhalten einen Ausweisentzug zur Folge haben.
Die Kantonspolizei Zürich empfiehlt, genügend Zeit einzuplanen, um das Auto von Schnee und Eis zu befreien. Das Gesetz besagt, dass die Frontscheibe, die vorderen Seitenscheiben und auch die Seitenspiegel schnee- und eisfrei sein müssen. Das gilt auch für die Lichter und Kontrollschilder. Auch das Autodach und die Motorhaube sowie der Kofferraumdeckel müssen frei sein, da der herunterfallende Schnee oder die Eisbrocken zu Unfällen führen können.
Quelle: Kapo Zürich
Bilder: Kapo Zürich