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Dietikon ZH: Hassan Kiko muss wegen Flucht mit Angela Magdici doch vor Gericht

Hat der Gefängnisausbrecher Hassan Kiko seine Aufseherin Angela Magdici zur Flucht angestiftet? Über diese Frage gab es seit Monaten ein juristisches Hin und Her.

Nun hat das Obergericht des Kantons Zürich entschieden: Das Verfahren gegen Hasan Kiko wegen mutmasslicher Anstiftung von Angela Magdici wird doch nicht eingestellt.

Im Oktober 2016 hatte das Bezirksgericht Dietikon die Untersuchung wegen „Anstiftung zu Entweichenlassen von Gefangenen“ eingestellt. Doch dies war ein Fehlentscheid, wie jetzt das Obergericht des Kantons Zürich entschieden hat. Nun müssen sich die Bezirksrichter also doch mit der Anstiftungs-Frage befassen.

Obergericht: Bezirksrichter überschritten „Grenzen ihrer Befugnisse“

Die Einstellung des Verfahrens hatte die Staatsanwaltschaft beim Obergericht des Kantons Zürich mit Beschwerde angefochten – und bekam nun Recht. Die Oberrichter kamen zum Schluss, dass Kikos Unschuld „nicht offensichtlich“ sei.

Schlimmer noch: Laut dem Obergericht hätten die Bezirksrichter mit der Einstellung des Verfahrens „die Grenzen ihrer Befugnisse überschritten“.

Das heisst: Kiko muss nun doch vor Gericht. Ihm bleibt noch der Weg einer Einsprache vor Bundesgericht.

 

Quelle: Übernommen von BLICK und bearbeitet von belmedia-Redaktion
Artikelbild: Hassan Kiko und Aufseherin Angela Magdici (© Kapo Zürich)

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