Massnahmen der Stadtpolizei Chur: Sicherheit während der Fasnacht
Die Stadtpolizei Chur ist für die närrischen Tage vorbereitet.
Im Vordergrund steht die Sicherheit der Bevölkerung, der Fasnachts- und Verkehrsteilnehmenden.
Dazu werden folgende Massnahmen getroffen:
- Erhöhte Polizeipräsenz
- Gezielte Verkehrskontrollen, speziell wegen Fahren in angetrunkenem Zustand
- Die öffentlichen Verkehrsmittel (mit Zusatzkursen) oder Taxi benutzen, auf dem Stadtgebiet zu Fuss an die Fasnacht
- Kontrollen betreffend unbefugtem Schiessen oder Abbrennen von Feuerwerk etc. auch während des Fasnachtsumzuges (Verbot gemäss Art. 35 Polizeigesetz)
Verkehrsbehinderungen während des Fasnachtsumzuges
Am Samstag, 25. Februar 2017, zwischen 13.45 und ca. 17.00 Uhr, findet in der Churer Innenstadt der traditionelle Fasnachtsumzug statt.
Route: Kasernenstrasse, Welschdörfli, Obertor, Grabenstrasse, Postplatz, Bahhofstrasse, Alexanderplatz, Quaderstrasse, Zeughausstrasse, Grabenstrasse, Postplatz, Poststrasse bis zum Majoranplatz – anschliessend findet das Monsterkonzert auf dem Kornplatz statt
Im Bereich der Umzugsroute ist mit erheblichen Verkehrsbehinderungen und Beeinträchti-gungen der fahrplanmässigen Kurse des Stadtbusbetriebes zu rechnen. Die motorisierten Verkehrsteilnehmenden werden gebeten, die Innenstadt grossräumig zu umfahren. Verkehrsumleitungen sind signalisiert.
Kinderumzug
Am Sonntag, 26. Februar 2017, zwischen ca. 13.45 und 15.15 Uhr, wird der Kinderumzug durchgeführt. Route: Bahnhofplatz, Bahnhofstrasse, Postplatz, Poststrasse, Obere Gasse, Obertor, St. Margrethenstrasse, Seilerbahnweg, Stadthalle
Quelle: Stadtpolizei Chur
Artikelbild: Symbolbild © Alexander Raths – shutterstock.com