Oslo (Norwegen): Gericht kassiert Urteil ein - Breiviks Haft ist menschenrechtskonform
Im Fall des Rechtsterroristen Anders Breivik hat das Berufungsgericht in Norwegen heute entschieden. Entgegen der Vorinstanz kommt es zum Ergebnis: Die Isolationshaft des norwegischen Massenmörders verstösst nicht gegen die Menschenrechte.
„Das Gericht ist zu dem Schluss gekommen, dass Anders Behring Breivik weder Folter noch unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt ist oder war“, so das Gericht.
Damit kippten die Richter ein früheres Urteil gegen den norwegischen Staat in zweiter Instanz.
Der Rechtsextremist hatte unter anderem wegen seiner langen Isolationshaft und der Kontrolle seiner Post gegen den Staat geklagt. In einem ersten Prozess im vergangenen Jahr hatte er teilweise Recht bekommen. Doch die Berufungsrichter urteilten nun, dass es „keine klaren Anzeichen“ dafür gäbe, „dass Breivik durch seine Isolation während seiner Haft Schäden erlitten hat“.
Massenmörder tötete 77 Menschen
Anders Breivik hatte im Juli 2011 bei Anschlägen in Oslo und auf der Insel Utøya 77 Menschen getötet – darunter viele Kinder und Jugendliche. Für den Massenmord war er zu 21 Jahren Haft mit anschliessender Sicherheitsverwahrung verurteilt worden.
Seit dem ersten Verfahren darf der Rechtsextremist durch ein Gitter statt durch eine Glasscheibe mit seinem Anwalt sprechen.
Zudem hat er mehr Kontakt zu Mitarbeitern des Gefängnisses. Es ist ihm gestattet, jede Woche Besuch zu bekommen. Seit Herbst 2016 hat er auch eine Telefonfreundin.
Im Gefängnis stehen Breivik drei Zellen mit insgesamt 31,5 Quadratmetern zur Verfügung. Diese sind unter anderem mit einem Fernseher, einem PC ohne Internetzugang und einer Playstation ausgestattet.
Quelle: Übernommen von BLICK und bearbeitet von belmedia-Redaktion
Artikelbild: Lukepryke, Wikipedia, CC BY-SA 4.0