Zürich: Strafverfahren gegen städtischen Mitarbeiter wegen Unregelmässigkeiten

Immobilien Stadt Zürich (IMMO) hat bei Abrechnungen eines Mitarbeiters Hinweise auf Unregelmässigkeiten festgestellt und Strafanzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich hat ein Strafverfahren eröffnet.

Die IMMO hat bei einem Mitarbeiter Feststellungen gemacht, die auf mögliche Unregelmässigkeiten bei der Abrechnung von Aufträgen an externe Firmen hinweisen. Die detaillierte Überprüfung hat ergeben, dass strafrechtlich relevante Verfehlungen nicht ausgeschlossen werden können.

Die IMMO hat deshalb Strafanzeige gegen den Mitarbeiter erstattet. Die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich hat ein Strafverfahren eröffnet. Die Untersuchungen sind im Gang.

Aufgrund des laufenden Verfahrens können zum konkreten Fall keine weiteren Auskünfte erteilt werden. Es gilt die Unschuldsvermutung.

 

Quelle: Immobilien Stadt Zürich
Artikelbild: Fedor Selivanov – shutterstock.com

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