Kanton Zürich: Polizeiliche Kontrollen - 1'280 Fahrzeuglenkende gebüsst

Die Kantonspolizei Zürich hat mit Unterstützung der kommunalen Polizeikorps zwischen dem 20. Februar und dem 5. März 2017 im Bereich von Fussgängerstreifen zahlreiche Schwerpunktaktionen zu den Themen ‚Fussgänger, Fahrzeugbeleuchtung und Geschwindigkeit‘ durchgeführt.

Die zwei Wochen andauernde Aktion hatte das Ziel, Fussgänger zu schützen, Fahrzeuglenkende für die Gefahren beim Fussgängerstreifen sowie für die Geschwindigkeit und Sichtbarkeit im Strassenverkehr zu sensibilisieren.

Die Schwerpunktaktion gliederte sich in drei Elemente: Kontrolle des Vortritts beim Fussgängerstreifen, das Missachten von Verkehrsregeln durch Fussgänger oder Fahrzeuglenkende an Fussgängerstreifen sowie das Fahren mit Licht.

1’280 Fahrzeuglenkende wurden wegen Überschreitens der signalisierten Höchstgeschwindigkeit im Bereich von Fussgängerstreifen gebüsst oder verzeigt. Über 35 Mal gewährten Motorfahrzeuglenkende den Vortritt an Fussgängerstreifen nicht und wurden deswegen gebüsst. 157 Fussgängerinnen und Fussgänger mussten wegen Missachtung von Verkehrsregeln belehrt oder gebüsst werden. Wegen mangelnder, fehlender oder nicht eingeschalteter Fahrzeugbeleuchtung wurden 690 Verkehrsteilnehmer gebüsst, verzeigt oder mit einem Beanstandungsrapport zur Nachkontrolle bei der Polizei aufgeboten.

 

Quelle: Kapo Zürich
Artikelbild: Symbolbild © SilvanBachmann – shutterstock.com

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