Bundesrat genehmigt Teilnahme der Armee an internationalen Übungen
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. März 2017 das Übungsprogramm für die internationale militärische Ausbildungszusammenarbeit 2017 genehmigt.
Das Programm enthält die Teilnahme an Übungen, die ausserhalb der Partnerschaft für den Frieden stattfinden und nicht bereits durch bilaterale Rahmenausbildungsabkommen gedeckt sind.
Neben den Ausbildungsaktivitäten im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden (PfP), die dem Bundesrat ebenfalls jährlich zur Bewilligung unterbreitet werden, gibt es eine Reihe von weiteren internationalen Übungen, an denen sich die Armee beteiligt und die Bestandteil der militärischen Ausbildungszusammenarbeit der Schweiz sind.
Diese Zusammenarbeit fördert den Wissens- und Erfahrungsaustausch und verschafft der Armee Vergleichsmöglichkeiten zur Überprüfung der eigenen Fähigkeiten und Verfahren. Zudem kann die Schweiz Übungen absolvieren, die so unter anderem wegen umweltbedingter Einschränkungen in der Schweiz nicht möglich wären.
Im Gegenzug kann die Schweizer Armee anderen Staaten eigene Ausbildungsinfrastruktur (z.B. Simulatoren) zur Verfügung stellen.
Für 2017 sind insgesamt rund ein Dutzend solcher Ausbildungsaktivitäten vorgesehen, wovon rund zwei Drittel im Ausland und ein Drittel in der Schweiz stattfinden.
Quelle: Der Bundesrat
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