Zurzach AG: LKW-Lenker kommt für Unfall mit zwei Toten vor Gericht

Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach hat am 3. November 2016 Anklage gegen den 24-jährigen LKW-Fahrer erhoben, der am 11. November 2014 zwischen Endingen und Lengnau einen schweren Verkehrsunfall mit zwei Toten und vier Schwerverletzten verursacht haben soll. Am 22. März 2017 kommt es zur Gerichtsverhandlung vor dem Bezirksgericht Zurzach.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten mehrfache fahrlässige Tötung, mehrfache fahrlässige schwere Körperverletzung sowie Nichtbeherrschen des Fahrzeuges vor. Sie fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von 2 Jahren sowie eine Busse von 5’000 Franken.

Ablauf der Verhandlung

Die Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht Zurzach findet am 22. März 2017, 08.30 Uhr, statt. An der Hauptverhandlung wird der Beschuldigte befragt. Anschliessend erfolgen die Parteivorträge. Über den genauen Termin der Urteilsverkündung wird im Laufe der Hauptverhandlung mündlich orientiert.

Anmeldung der Medien

Aus organisatorischen Gründen werden die Medienschaffenden, die am Prozess teilnehmen wollen, ersucht, sich bis spätestens Dienstag, 21. März 2017, 11.00 Uhr, beim Bezirksgericht Zurzach unter Angabe des Medienunternehmens, der Anzahl der teilnehmenden Medienschaffenden mit Namen, Vornamen, E-Mail-Adressen und unter Beilage eines Medienausweises per E-Mail an Bezirksgericht.Zurzach@ag.ch zu akkreditieren.

Die Medienschaffenden können am Verhandlungstag ab 08.00 Uhr die Anklageschrift auf der Gerichtskanzlei beziehen. Weitergehende Informationen werden im Vorfeld der Verhandlung von Seiten des Gerichts nicht erteilt.

Es ergeht der Hinweis, dass Bild- und Tonaufnahmen innerhalb des Gerichtsgebäudes nicht gestattet sind (Art. 71 Abs. 1 Strafprozessordnung). Überdies sind bei der Berichterstattung die schutzwürdigen Interessen der Beteiligten, insbesondere deren Persönlichkeitsrechte, zu wahren.

 

Quelle: Gerichte Kanton Aargau, Bezirksgericht Zurzach
Artikelbild: Symbolbild © Billion Photos – shutterstock.com

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