Kanton Bern: Erhebliche Waldbrandgefahr – Vorsicht beim Umgang mit Feuer im Freien
Im Kanton Bern ist die Waldbrandgefahr erstmals im Jahr 2017 auf „erheblich“ gestiegen. Betroffen sind die die sonnenexponierten Hänge entlang des Jurabogens. In den gefährdeten Gebieten sollen Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen entfacht werden. Jedes Feuer ist zu beaufsichtigen und beim Verlassen der Feuerstelle vollständig zu löschen.
Entlang der sonnenexponierten Hänge des Jurabogens ist die Waldbrandgefahr erstmals im Jahr 2017 auf erheblich gestiegen. Grund dafür sind fehlende Niederschläge der letzten Wochen und die stärkere Sonneneinstrahlung.
Hinzu kommt, dass die Bäume noch nicht ausgetrieben haben. Brennende Zündhölzer, weggeworfene Raucherwaren und Funkenflug eines Grillfeuers können einen Brand entfachen. Entsprechend hoch ist die Geschwindigkeit, mit der sich das Feuer im offenen Gelände ausbreitet.
Verhaltensregeln und aktuelle Informationen
Bei Feuern im Freien gelten folgende Verhaltensregeln:
- Raucherwaren und Zündhölzer nicht wegwerfen.
- Grillfeuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen entfachen.
- Feuer immer beobachten.
- Bei starkem Wind ganz auf Feuer verzichten.
- Feuer immer vollständig löschen.
Bei Feuerausbruch im Wald ist unverzüglich die Feuerwehr über die Telefonnummer 118 zu alarmieren.
Das Amt für Wald des Kantons Bern überwacht die Situation laufend und erstellt die Gefahrenbeurteilung gestützt auf ein Prognosesystem und den Erfahrungen aus der Fachberatung. Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise sind unter www.be.ch/waldbrandgefahr zu finden.
Eine Entspannung der Waldbrandgefahr wird erst bei mehrstündigem Niederschlag und über grössere Flächen erwartet.
Quelle: Kanton Bern, Volkswirtschaftsdirektion
Artikelbild: Brand im Bremgartenwald © Kapo Bern