Kanton Wallis: Kinder mit E-Bikes im Strassenverkehr? Hinweise der Polizei

Mit dem Einzug der warmen Jahreszeit wird das Fahrrad wieder aus dem Abstellraum geholt. Vermehrt unternehmen Eltern mit ihren Kindern Fahrradtouren. Inzwischen bieten spezialisierte Firmen neben den handelsüblichen E-Bikes auch speziell für Kinder konstruierte Elektrofahrräder an. Dies mit dem Ziel, dass sie auch auf anspruchsvolleren Touren mit den Erwachsenen mithalten können.

Dieses Angebot ist für Eltern in dem Sinne verlockend, dass sich Fahrradausflüge mit ihren Kindern angenehmer und stressfreier gestalten lassen.

Bevor man sich jedoch für den Kauf eines solchen Kinder E-Bikes entscheidet, sollte folgendes berücksichtigt werden.

Aufgrund der geltenden Gesetzgebung in der Schweiz darf ein Kind ein E-Bike im öffentlichen Verkehrsraum erst lenken wenn es:

  • ein Mindestalter von 14 Jahren erfüllt hat;
  • und im Besitze der Führerscheinkategorie M (Motorfahrrad) ist.

Das Lenken eines E-Bikes (Fahrzeugkategorie Leichtmotorfahrrad) ohne Führerschein ist erst ab dem erfüllten 16. Altersjahr erlaubt.

Grundsätzlich dürfen Kinder gemäss Gesetz ab dem 6. Geburtstag allein auf Hauptstrassen Velo fahren, aber entwicklungsbedingt sind 6-Jährige im Strassenverkehr noch überfordert. Deshalb ist es wichtig mit Kindern das sichere Velofahren zuerst im Schonraum zu üben wie in einem Hof oder auf einem Vorplatz, dann auf wenig befahrenen Quartierstrassen und schliesslich im komplexen Strassenverkehr.

Gemäss Empfehlung der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) müssen Kinder für die selbstständige Verkehrsteilnahme mit dem Velo folgende Fertigkeiten beherrschen:

  • Das Kind kann beim Velofahren über die Schulter nach hinten blicken, ohne zu schlenkern.
  • Das Kind kann situationsgerecht und wirkungsvoll bremsen.
  • Das Kind beherrscht das Fahrrad auch einhändig (Zeichengebung beim Links- und Rechtsabbiegen).
  • Das Kind fügt sich korrekt und problemlos in den Verkehr ein (z.B. Linksabbiegen, Kreisverkehr).
  • Das Kind ist nicht nur mit sich selber und dem Velo beschäftigt, sondern beobachtet die Verkehrssituation aufmerksam.
  • Kinder sollten immer einen Helm tragen – auch auf kurzen Fahrten.

Verantwortungsbewusste Eltern die sich an diese Vorgaben halten, ermöglichen ihren Kindern eine sichere Teilnahme am Strassenverkehr. Interessierte finden weiterführende Informationen unter www.polizeiwallis.ch oder www.bfu.ch (Broschüre Radfahren – Sicher im Sattel).

 

Quelle: Kantonspolizei Wallis
Artikebild: bfu – Caspar Martig

Für Wallis

Publireportagen

Empfehlungen

MEHR LESEN