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Kanton Solothurn: Im Mai/Juni generelle Leinenpflicht für Hunde im Wald

Weil zahlreiche einheimische Wildtiere in den kommenden Wochen ihre Jungtiere zur Welt bringen, gilt in den Solothurner Wälder für Hunde während den Monaten Mai und Juni eine generelle Leinenpflicht.    

Während der Setz- und Brutzeit gilt auch im Kanton Solothurn eine generelle Leinenpflicht für Hunde im Wald. Während den Monaten Mai und Juni müssen Hunde im Wald deshalb ausnahmslos an der Leine geführt werden.

Das Gesetz ist auf das Wohl der Wildtiere ausgerichtet. Es soll verhindern, dass diese durch nicht angeleinte oder nicht unter Kontrolle des Führers stehende Hunde gefährdet oder sogar getötet werden. Das Hundegesetz schreibt zudem vor, dass Hunde auch ausserhalb der Leinenpflicht so gehalten werden müssen, dass sie weder Mensch noch Tier belästigen oder gefährden.

Mit Rollleinen kann den Hunden trotz Leinenpflicht ein gewisser Bewegungsfreiraum gewährt werden. Die Polizei Kanton Solothurn und das Amt für Wald, Jagd und Fischerei appellieren an die Hundehalter, in den kommenden Wochen beim Ausführen ihrer Hunde der Setz- und Brutzeit der Wildtiere besondere Beachtung zu schenken und die Leinenpflicht für Hunde im Wald konsequent einzuhalten. Hundehalter, die sich nicht an diese Pflicht halten, müssen mit einer Busse rechnen.

 

Quelle: Polizei Kanton Solothurn
Bildquelle: Polizei Kanton Solothurn

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