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Kanton Bern: Neue gesetzliche Grundlage für Täteransprache bei häuslicher Gewalt

Die Justizkommission des Grossen Rates befürwortet einstimmig eine Änderung des Gesetzes über die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter. Mit dieser Revision soll insbesondere die so genannte Täteransprache bei häuslicher Gewalt gesetzlich verankert werden.

Die Justizkommission hat im Hinblick auf die Junisession eine Änderung des Gesetzes über die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter vorberaten. Sie hat sich in der Eintretensdebatte ausführlich über die die Vorlage informieren lassen. Sie kam einstimmig zum Schluss, dass sie den Antrag des Regierungsrates dem Grossen Rates zur Annahme empfiehlt.

Im Rahmen dieser Revision soll insbesondere die gesetzliche Grundlage für die so genannte Täteransprache bei häuslicher Gewalt geschaffen werden, wie sie heute schon praktiziert wird. Die gewaltausübende Person wird kurz nach der Polizeiintervention zu einem Gespräch bei der zuständigen Regierungsstatthalterin oder dem Regierungsstatthalter eingeladen.

Bei wiederholter Weigerung kann diese Person polizeilich vorgeführt werden. Zudem soll eine einheitliche Regelung der Zuständigkeiten bei der gerichtlich bewilligten Räumung von Liegenschaften geschaffen werden. Für den Vollzug sollen neu die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter zuständig sein. Schliesslich sollen die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter auch über das Pensionsalter hinaus im Amt bleiben können, sofern sie vor dem Erreichen des 65. Lebensjahres gewählt werden.

 

Quelle: Kanton Bern, Grosser Rat
Artikelbild: Lolostock – shutterstock.com

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