Opferhilfestatistik 2016: Opfer von Straftaten erhielten mehr Entschädigungen

2016 wurden von den Entschädigungsbehörden 6,3 Millionen Franken an 715 Opfer von Straftaten ausbezahlt (+3,7% gegenüber dem Vorjahr). Die ausbezahlten Leistungen sind seit 2000 um ein Drittel gesunken. Die Opferberatungszentren haben in 35″189 Fällen Beratungen durchgeführt (+4% gegenüber 2015).

Bei der Hälfte der Beratungen ging es um Straftaten, bei denen das Opfer durch eine Körperverletzung oder Tätlichkeit beeinträchtigt wurde. Dies geht aus der neusten Erhebung der Opferhilfestatistik des Bundesamts für Statistik (BFS) hervor.

Männliche Gewaltopfer suchen die Beratungsstellen gemäss den Zahlen des BFS weniger oft (26%) auf als die Entschädigungsbehörden (38%). Die am häufigsten erlittene Gewalt waren Körperverletzungen und Tätlichkeiten.

Zunahme der Entschädigungsgesuche

2016 haben kantonale Entschädigungsstellen 1338 Gesuche über Leistungen an Opfer beurteilt, davon wurden 53 Prozent gutgeheissen. Das Erleiden und Ausüben von Gewalt unterscheidet sich stark nach Geschlecht: 38 Prozent der Opfer und 82 Prozent der tatverdächtigen Personen waren männlich. Seit der Einführung der Statistik haben die Gesuche um zwei Drittel zugenommen (2000: 800, 2016: 1338). Männliche und weibliche Opfer unterscheiden sich bezüglich der erlittenen Straftaten: Etwas mehr als die Hälfte der Männer waren Opfer einer Körperverletzung und jeder zehnte Opfer eines Sexualdeliktes. Bei den weiblichen Opfern war der Anteil bei beiden Straftaten rund ein Drittel.

Zwei Drittel der finanziellen Leistungen für Tötungsdelikte und Körperverletzungen

Von den 2016 gesprochenen 6,3 Millionen Franken Entschädigungs- und Genugtuungsleistungen gingen 3,6 Millionen Franken an 429 weibliche Opfer und 2,7 Millionen Franken an 284 männliche Opfer. Jeweils ein Drittel erhielten die Opfer von Tötungsdelikten und Körperverletzungen und ein Viertel wurde an Opfer von Sexualstraftaten ausbezahlt. Die ausbezahlten Leistungen sind seit 2000 ? bei gleich vielen positiven Gesuchen ? um ein Drittel gesunken (2000: 11,0 Mio. Franken; 2016: 6,3 Mio. Franken). Mit der Revision des Opferhilfegesetzes 2009 wurden die Höchstbeträge gesenkt.

Immer mehr Opferberatungen

2016 wurden 35″189 Beratungen in den Opferhilfezentren geleistet (+4% gegenüber dem Vorjahr). Seit 2001 haben die Beratungen um zwei Drittel zugenommen. Rund drei Viertel der Opfer sind weiblich und jedes fünfte Opfer ist minderjährig.

Bei der Hälfte der Beratungen ging es um Straftaten, bei denen das Opfer durch eine Körperverletzung oder Tätlichkeit beeinträchtigt wurde. Ein Drittel der Opfer suchte eine Beratungsstelle wegen einer Erpressung, Drohung und/oder Nötigung auf und jede zehnte Beratung erfolgte wegen sexueller Nötigung oder Vergewaltigung. In zwei Dritteln wurde von den Beratungsstellen oder von Dritten eine juristische Leistung erbracht und in 16 Prozent wurde Schutz und Unterkunft gewährt.

Opfer und Täter aus dem familiären Kreis

2016 wurden in 15″706 Fällen Opfer beraten, die Gewalt von ihren Ehepartnern, ihrer Familie oder Verwandtschaft erlitten. In sechs von zehn Fällen wurde die Beratung wegen einer Körperverletzung oder Tätlichkeit und in jedem vierten Fall wegen einem Sexualdelikt in Anspruch genommen. 26 Prozent der Opfer waren zum Zeitpunkt der Tat minderjährig. Diese waren in 61 Prozent Opfer eines Sexualdeliktes und fast immer (96%) handelte es sich beim Täter um einen Angehörigen der Familie oder der Verwandtschaft.

 

Quelle: Bundesamt für Statistik
Artikelbild: CrimeScene – shutterstock.com

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