Flüssigkeitsvorschriften fürs Passagier-Handgepäck: Kapo Zürich klärt auf
Polizei.news Redaktion Polizeinews Schweiz Zürich
Schon seit über 10 Jahren gelten die Flüssigkeitsvorschriften im Handgepäck auch für die Schweiz. Betroffen sind Passagiere, die aus der Schweiz abfliegen oder als Transfer-Passagiere hier umsteigen.
Und trotzdem packen immer noch viele Fluggäste ihr Handgepäck falsch und müssen bei der Sicherheitskontrolle nebst anderen verbotenen Gegenständen auch diverse Flüssigkeiten zurücklassen.
Wie die Sicherheitskontrolle der Flughafenpolizei abläuft und wie sich Flugreisende richtig vorbereiten, zeigte ein Beitrag am 6. Juli auf Tele Züri (ZüriInfo).
So erfährt Passagier Tobias Krebs bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen Zürich, dass pro Person nur ein Feuerzeug erlaubt ist. Der Passagier ist erstaunt: „Ich habe nicht gewusst, dass Feuerzeuge auch zu den Flüssigkeiten zählen. Ich hab drei dabei gehabt – zwei musste ich abgeben.“
Die Regeln zu Flüssigkeiten im Handgepäck gelten in der Schweiz seit 17 Jahren. Mit den Vorschriften soll verhindert werden, dass Sprengstoff an Bord geschmuggelt wird.
Durch die Sicherheitskontrolle kommen nur Flaschen, Tuben oder Dosen mit maximal 100 ml Inhalt. Diese müssen in einem Beutel verstaut sein, in denen höchstens 1 Liter Platz hat. Alles darüber hinaus wird aussortiert und vernichtet.
Die Liste, was alles nicht ins Handgepäck gehört, ist lang.
Was viele nicht wissen: Esswaren wie Nutella, Konfitüre, Honig oder Fondue-Mischung laufen auch unter Flüssigkeiten und sprengen schnell 100 ml. Auch Haarspray, Deo, Parfum oder Sonnencreme bleiben am Zoll hängen – zum Ärger vieler Passagiere.
Der Ärger manch eines Passagiers entlädt sich dann in Beschimpfungen oder sogar in Tätlichkeiten, wie der Chef von der Flughafenpolizei-Kontrollabteilung Fritz Marti (s. Artikelbilder) berichtet.
Zum Tele Züri-Bericht geht es hier.
Quelle: Kantonspolizei Zürich (Facebook) / Tele Züri
Bildquelle: Kantonspolizei Zürich (Facebook)