Kanton Zürich: Anwendungsanpassung beim Besitz von Cannabis bei Erwachsenen
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Neue bundesgerichtliche Rechtsprechung: Die Polizeien im Kanton Zürich passen ihre Praxis beim Besitz geringfügiger Mengen von Cannabis bei Erwachsenen vorläufig an. Eine Arbeitsgruppe, geleitet von der Kantonspolizei Zürich, befasst sich seit mehreren Jahren mit der Verzeigungspraxis beim Cannabiskonsum. Dieser Arbeitsgruppe gehören an: Staatsanwaltschaft, Oberjugendanwaltschaft, die Statthalterämter, Stadtrichterämter von Zürich und Winterthur, sowie die Stadtpolizei Zürich und Winterthur.
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