Kantonspolizei Basel-Landschaft mahnt: Wildunfälle melden!
Verkehrsteilnehmer sind verpflichtet, Unfälle mit Tieren zu melden. Wer die Meldung unterlässt, macht sich strafbar! Entfernt sich ein Autofahrer ohne Meldung an die Polizei oder den zuständigen Jagdaufseher und überlässt ein verletztes Tier seinem Schicksal, begeht er nicht nur Fahrerflucht, sondern macht sich auch der Tierquälerei schuldig.
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