Kanton Bern: Roman Polanski - Vorwurf der Vergewaltigung verjährt

Die regionale Staatsanwaltschaft Oberland hat das Verfahren gegen Roman Polanski wegen angeblicher Vergewaltigung infolge Verjährung nicht an die Hand genommen.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Oberland, hat das Verfahren gegen Roman Polanski wegen angeblicher Vergewaltigung (Art. 190 StGB) und sexueller Handlungen mit Kindern (Art. 187 StGB) Ende Oktober 2017 nicht an die Hand genommen.

Die Prüfung der Anzeige hat ergeben, dass die darin gegen Roman Polanski erhobenen Vorwürfe auf das Jahr 1972 zurückgehen, als die Anzeigerin 15 Jahre alt war. Der damals geltende Tatbestand der Notzucht (Art. 187 aStGB), entsprechend dem heutigen Vergewaltigungstatbestand, gelangt nicht zur Anwendung, weil nur Frauen, die das 16. Lebensjahr zurückgelegt haben, davon erfasst wurden.

Der heutige Tatbestand der sexuellen Handlungen mit Kindern wiederum entsprach dem damaligen Tatbestand der Unzucht mit Kindern (Art. 191 aStGB). Weil die vorgeworfene Tat vor 45 Jahren stattgefunden haben soll, ist indessen die Verfolgungsverjährung – sie betrug nach dem damaligen massgeblichen Recht höchstens 15 Jahre – spätestens 1987 eingetreten. Aber auch nach dem aktuell geltenden Verjährungsrecht wäre die Verfolgungsverjährung bereits eingetreten.

Nach dem Grundsatz des strafrechtlichen Rückwirkungsverbots ist eine Tat stets nach dem Gesetz zu beurteilen, welches bei dessen Begehung galt. Von hier nicht interessierenden Ausnahmen abgesehen, gilt dies auch für Verjährungsfristen.

Die Anzeige war am 26. September 2017 zunächst bei der Stadtorganisation Kriminal- dienst (SO-Kriminaldienst) St. Gallen eingereicht worden. In der Folge wurde das Verfahren aufgrund der örtlichen Zuständigkeit mit Verfügung vom 9. Oktober 2017 durch die regionale Staatsanwaltschaft Oberland übernommen.

 

Quelle: Regionale Staatsanwaltschaft Oberland
Artikelbild: Denis Makarenko – shutterstock.com

Für Bern

Publireportagen

Empfehlungen

MEHR LESEN