Niederhelfenschwil SG: Verfahren zu einer Hanfindooranlage eingestellt
Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen beschlagnahmte am 1. September 2016 im Rahmen einer Strafuntersuchung wegen des Verdachts des Vergehens gegen das Lebensmittelgesetz Hanfpflanzen in Niederhelfenschwil (s. Meldung vom 5.01.2017).
Die Auswertung des THC-Gehalts ergab, dass es sich um Hanf mit einem THC-Gehalt von weniger als 1% handelt.
Die Untersuchung, die aufgrund des Zufallsfundes den Verdacht der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz betraf, wurde eingestellt. Der Beschuldigte erhält im Zusammenhang mit der Räumung der Hanfindooranlage eine Entschädigung von CHF 1‘000.00. Die Einstellung ist rechtskräftig.
Quelle: Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen
Artikelbild: Symbolbild © Kantonspolizei St.Gallen