Bezirk Horgen ZH: Nach versuchter Erpressung mehrere Jugendliche verhaftet

Ein ursprünglich nach einem Erpressungsversuch unter Schülern im Juli 2017 im Bezirk Horgen eingeleitetes Ermittlungsverfahren hat zur Verhaftung von mehreren Jugendlichen sowie zur Aufklärung von zahlreichen Straftaten geführt.

Die im Zuge des Erpressungsversuchs eingeleiteten Ermittlungen führten zunächst zu einem 16-jährigen Serben. Weiterungen ergaben, dass dieser ausserdem für einen Einbruchdiebstahl und eine Fahrzeugentwendung in Frage kommen könnte.

Bei der Verhaftung des Jugendlichen und den folgenden Befragungen gab dieser die Fahrzeugentwendung und eine Strolchenfahrt zu. Weitere Abklärungen zeigten, dass er dabei einen Komplizen gehabt haben musste und dass dieser bei der Fahrt aus dem Fahrzeug heraus mit einer CO2-Waffe auf einen Passanten geschossen, diesen aber verfehlt hatte.

Die folgenden Ermittlungen ergaben, dass dieser Komplize, ein 16-jähriger Schweizer, noch an einer weiteren Fahrzeugentwendung und zudem noch an zwei Einbruchdiebstählen beteiligt gewesen sein könnte und dass es ausserdem einen weiteren mutmasslichen Mittäter geben musste. Dieser konnte kurz darauf ebenfalls identifiziert werden – es handelt sich bei ihm um einen 17-jährigen Schweizer. Die beiden Jugendlichen wurden ebenfalls verhaftet und es folgten weitere Abklärungen, im Zuge derer zusätzliche Straftaten mit noch mehr Beschuldigten aufgedeckt werden konnten.

Im Verlaufe des gesamten Ermittlungsverfahrens gelang es der Kantonspolizei Zürich in Zusammenarbeit mit der Jugendanwaltschaft Limmattal/Albis und der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis insgesamt fünf Einbruchdiebstähle, eine Hehlerei, zwei Fahrzeugentwendungen, drei Strolchenfahrten, einen Verkehrsunfall sowie diverse Verstösse gegen das Verkehrsgesetz mit einem Fluchtfahrzeug, einen Erpressungsversuch, zwei Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz, eine Widerhandlung gegen das Waffengesetz sowie eine versuchte Körperverletzung aufzuklären.

An den Delikten waren gesamthaft sieben Personen, darunter sechs Jugendliche und ein Erwachsener, beteiligt. Gegen die beschuldigten Personen wurden mehrere Strafverfahren eröffnet, bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

 

Quelle: Kantonspolizei Zürich
Artikelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Zürich

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