Kanton Wallis: Spendenbetrug im Namen von "Terre des Hommes"

Am 12.01.2018 gegen 18.00 Uhr, hatten zwei Jugendliche im Namen der Stiftung „Terre des Hommes“ die Absicht, Bargeld bei Bewohnern eines Mehrfamilienhauses in Sitten zu sammeln.

Die beiden Betrüger behaupteten, Mitarbeiter der Stiftung „Terre des Hommes“ zu sein, und Geldspenden für diese zu sammeln. Um glaubwürdig zu wirken, verteilten sie einen Flyer mit dem Logo der Kantonspolizei an die Bewohner. Diese beiden Personen scheiterten bei ihren Betrugsversuchen.

Die Kantonspolizei rät:

  • Wenn Sie um eine Spende gebeten werden (zu Hause oder auf der Straße), fordern Sie immer die offizielle, behördliche Genehmigung.
  • Bei Verdacht oder wenn Sie Zeuge einer solchen Situation sind, kontaktieren Sie direkt die Kantonspolizei unter der Nummer 027 326 56 56 oder den nächsten Polizeiposten.


Ratschläge ZEWO (Zentralstelle für Wohlfahrtsunternehmen)

Die ZEWO-Stiftung ist die schweizerische Zertifizierungsstelle für gemeinnützige Organisationen, die Spenden sammeln. Diese sorgt für Klarheit und Ehrlichkeit der Organisationen, welche Spendenaktionen ausführen. Außerdem wird überprüft, ob die Gelder sinnvoll und dem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden. Sie vergibt das Qualitätssiegel nur an Wohltätigkeitsorganisationen, die ihre strengen Anforderungen erfüllen, insbesondere im Hinblick auf Transparenz.

  • Versichern Sie sich, dass die Organisation das Zewo-Gütesiegel trägt.
  • Überprüfen Sie das Vorhandensein des ZEWO-Labels. Nur dieses garantiert eine rigorose und transparente Verwaltung der Spendengelder.

Ist der Mandatsbericht erkennbar?

Erfolgt die Sammlung „im Auftrag einer Wohltätigkeitsorganisation“, muss dieser Mandatsbericht deutlich sichtbar sein. Auf Verlangen muss die Person in der Lage sein, Ihnen dies schriftlich nachzuweisen.

Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen!

Grundsätzlich sollte bei einer Spende kein Druck ausgeübt werden. Sie können frei entscheiden, wie viel, wo und wem Sie eine Spende geben wollen. Wenn Sie keine sofortige Entscheidung treffen wollen, können Sie Unterlagen mit einem Einzahlungsschein verlangen.

 

Quelle (Text + Bild): Kantonspolizei Wallis
Artikelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Wallis

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