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Kanton Nidwalden: Sirenen werden getestet – Informationen für die Bevölkerung

Sirenen können Leben retten. Vorausgesetzt, sie funktionieren richtig und die Bevölkerung weiss, was im Alarmfall zu tun ist. Am 7. Februar 2018 findet deshalb in der gesamten Schweiz der jährliche Sirenentest statt. Dabei werden die Sirenen des „Allgemeinen Alarms“ sowie des „Wasseralarms“ getestet.

Es sind an diesem Tag keine Schutzmassnahmen zu ergreifen.

Die Schweiz verfügt über ein dichtes Netz von rund 7‘800 Sirenen, mit denen die Alarmierung der Bevölkerung sichergestellt ist. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) sorgt in Zusammenarbeit mit den Kantonen, Gemeinden und Stauanlagenbetreibern dafür, dass die Alarmierungssysteme auf dem neuesten Stand sind und jederzeit betriebs- und einsatzbereit gehalten werden. Im Kanton Nidwalden werden die 40 stationären Sirenen über das Alarmierungssystem POLY-ALERT ausgelöst. Dazu gehören auch die acht Sirenen im Abflussbereich des Bannalp-Stausees.

Test verläuft in zwei Phasen

Der Sirenentest verläuft in zwei Phasen: Ab 13.30 Uhr wird der „Allgemeine Alarm“ ausgelöst. Ab 14.15 Uhr bis spätestens 16.00 Uhr wird der „Wasseralarm“ geprüft. Dabei werden die Alarmsirenen über die Sirenenfernsteuerung bei der Kantonspolizei und vor Ort durch die Feuerwehr sowie beim Elektrizitätswerk getestet. Zur Prüfung der verschiedenen Auslösesysteme werden die Sirenen beim „Allgemeinen Alarm“ und beim „Wasseralarm“ je zweimal ausgelöst.

Was gilt bei einem echten Sirenenalarm?

Für einen optimalen Schutz muss nicht nur die Funktionsfähigkeit der Sirenen sichergestellt sein, sondern die Bevölkerung muss auch das richtige Verhalten bei einem Sirenenalarm kennen und verstehen. Wenn das Zeichen „Allgemeiner Alarm“ außerhalb der angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung auf- gefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die

Nachbarn sind zu informieren. Im Ernstfall ertönt der „Wasseralarm“ erst nach dem Zeichen „Allgemeiner Alarm“ und bedeutet, dass man das gefährdete Gebiet sofort verlassen soll. Weitere Hinweise und Verhaltensregeln können auch auf Teletext-Seite 680 (AA) und Seite 681 (WA) nachgelesen werden.

Die Nidwaldner Bevölkerung wird um Verständnis für die mit dem Sirenentest verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten.

 

Quelle: Kanton Nidwalden, Staatskanzlei
Artikelbild: Symbolbild © yui – shutterstock.com

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