Kanton SH: Illegale Leistungssteigerungen an Fahrzeug festgestellt

Technische Änderungen an Fahrzeugen ziehen eine Melde- und Prüfungspflicht beim jeweilig zuständigen Strassenverkehrsamt nach sich. Welche Änderungen meldepflichtig sind, regelt die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeugen.

In diesem Zusammenhang wurde von der Schaffhauser Polizei letzte Woche ein Fall an die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen rapportiert, bei welchem illegale Leistungssteigerungen an einem Fahrzeug festgestellt wurden.

Letzte Woche rapportierte die Schaffhauser Polizei einen Fall einer illegalen Leistungssteigerung an einem Fahrzeug an die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen. Bei einer am Personenwagen durchgeführten Leistungsmessung, konnte eine illegale Leistungssteigerung gegenüber der Serienleistung zwischen 42 – 66 % nachgewiesen werden. Es wurden sicherheitsrelevante Bauteile manipuliert und die Abgaskatalysatoren der Auspuffanlage wurden komplett entfernt. Durch diese und weitere, nicht zulässige Umbauten am Fahrzeug, war die Betriebssicherheit nicht mehr gegeben und der Personenwagen wurde durch das zuständige Amt ausser Verkehr gesetzt.

Aufgrund dieser Feststellungen wird der 20-jährige Lenker und der 70-jährige Halter des Fahrzeugs zuhanden der Staatsanwaltschaft Schaffhausen verzeigt.

Die Schaffhauser Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass technische Änderungen an Fahrzeugen eine Melde- und Prüfungspflicht beim jeweilig zuständigen Strassenverkehrsamt nach sich ziehen. Eine Steigerung der Leistung kann z.B. stärkere Bremsen erforderlich machen oder ein Absenken des Fahrwerks kann weitere Umbaumassnahmen nach sich ziehen.

Welche Änderung am Fahrzeug meldepflichtig sind, regelt die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (Art. 34 Abs. 2 VTS).

 

Quelle: Schaffhauser Polizei
Artikelbild: Symbolbild © Schaffhauser Polizei

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