Zentralschweiz: "Wer fährt, trinkt nicht" - 111 Personen hielten sich nicht daran
Die Zentralschweizer Polizeikorps haben im Rahmen der Kampagne „Wer fährt, trinkt nicht.“ während der Fasnacht 2018 verstärkte Verkehrskontrollen im Bereich der Fahrfähigkeit durchgeführt.
111 der über 3‘500 kontrollierten Verkehrsteilnehmer waren nicht fit für die Strasse und müssen verzeigt werden.
Die Zentralschweizer Polizeikorps konnten während der Fasnachtszeit insgesamt eine leichte Abnahme der Verkehrsteilnehmer registrieren, die sich in nicht fahrfähigem Zustand ans Steuer gesetzt haben. 111 Personen müssen verzeigt werden, im Vorjahr waren es 127.
Eine starke Zunahme von 15 Personen wurde bei Fahrzeuglenkern, die dem Verbot des Fahrens unter Alkoholeinfluss unterstehen, z.B. Neulenker, verzeichnet. 27 setzten sich alkoholisiert ans Steuer, obwohl der Alkoholwert 0,05 mg/l oder mehr betrug, im Vorjahr waren es deren 12.
Eine Abnahme von 20 Personen (Vorjahr 46) mit einem Alkoholwert zwischen 0.25 bis 0.39 mg/l ist zu verzeichnen. 35 Fahrzeuglenker wiesen einen Atemalkoholwert von 0.4 mg/l oder mehr auf, im Vorjahr waren es deren 48.
25 Personen gegenüber 21 im Vorjahr waren unter Drogeneinfluss während der Fasnacht unterwegs. Ihnen wurde der Führerausweis abgenommen und sie mussten sich einer Blut- und Urinprobe unterziehen.
Insgesamt musste 47 Personen der Führerausweis auf der Stelle abgenommen werden und 64 Fahrzeuglenkern hat die Polizei eine Weiterfahrt verhindert.
Quelle: Zentralschweizer Polizeikorps
Artikelbild: Symbolbild © Philipp Ochsner