Oberhof AG: Junglenker 72 km/h zu schnell gefahren – Töff beschlagnahmt

Bei einer Geschwindigkeitskontrolle mit dem Lasermessgerät fuhren gestern 2 Verkehrsteilnehmer so schnell, dass ihnen der Führerausweis abgenommen wurde. Ein Motorrad eines Schnellfahrers wurde beschlagnahmt.

Die Kantonspolizei führte am Sonntag, 22. April 2018, in Oberhof eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Auf der Ausserortsstrecke gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.

Ein Motorradfahrer wurde um kurz vor 12 Uhr mit 157 km/h gemessen.

Der Lenker, ein 19-jähriger Schweizer, konnte sogleich gestoppt werden. Aufgrund der hohen strafbaren Geschwindigkeitsüberschreitung von netto 72 km/h wurde die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg eingeschaltet. Diese eröffnete eine Strafuntersuchung.

Zudem wurde das Motorrad beschlagnahmt. Die Kantonspolizei nahm dem Junglenker den Führerausweis auf Probe zu Handen des Strassenverkehrsamtes ab und verzeigte ihn an die zuständige Staatsanwaltschaft.

Ein 32-jähriger Motorradfahrer wurde mit einer Geschwindigkeit von 126 km/h gemessen. Die Kantonspolizei stoppte ihn und nahm ihm den Führerausweis auf der Stelle ab. Zudem wurde er an die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg verzeigt.

Einstweilen weiterfahren durften ein Automobilist und ein Motorradfahrer, welche mit Geschwindigkeiten von 117 km/h und 114 km/h die Messstelle passierten. Auch diese müssen jedoch mit einem späteren Entzug des Führerausweises durch das Strassenverkehrsamtes rechnen.

 

Quelle: Kantonspolizei Aargau
Artikelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Aargau

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