Zug ZG: Verfahren (Jolanda Spiess) wegen falscher Anschuldigung eingestellt

Nachdem sich die Parteien auf einen Vergleich geeinigt hatten, stellte die Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen falscher Anschuldigung ein.

Nachdem die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug ein Strafverfahren gegen Markus Hürlimann wegen Schändung Ende August 2015 eingestellt hatte, erstattete dieser im September 2015 Strafanzeige gegen Jolanda Spiess wegen falscher Anschuldigung.

Er begründete diese damit, dass Jolanda Spiess ihn mehrfach und unmissverständlich als Täter eines Sexualdelikts bezichtigt hatte. Damit habe sie sowohl gegenüber dem Zuger Kantonsspital, wie auch gegenüber den Strafverfolgungsbehörden den dringenden Verdacht geschaffen, er habe sich eines Kapitaldeliktes schuldig gemacht.

In der Folge erhob die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug am 7. November 2017 Anklage gegen Jolanda Spiess wegen falscher Anschuldigung. Im Rahmen der gerichtlichen Vorverhandlungen schlossen die Parteien einen Vergleich ab. Darin wurde unter anderem festgehalten, dass der Privatkläger Markus Hürlimann sein unwiderrufliches Desinteresse an einer Weiterführung der Strafuntersuchung gegen Jolanda Spiess wegen falscher Anschuldigung erklärt. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug hat nach nunmehr erfolgter Neubeurteilung mit Verfügung vom 7. Mai 2018 das Strafverfahren gegen Jolanda Spiess wegen falscher Anschuldigung eingestellt. Der Entscheid ist rechtskräftig.

 

Quelle: Zuger Polizei
Bildquelle: Zuger Polizei

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