Region Genf GE: Luftraum anlässlich des Papsbesuchs temporär eingeschränkt

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 8. Juni 2018 auf Gesuch des Kantons Genf eine temporäre Einschränkung des Luftraums anlässlich des Besuches von Papst Franziskus am 21. Juni 2018 beschlossen.

Diese Einschränkung betrifft Kleinflugzeuge in der Region Genf und ergänzt die von den kantonalen Behörden geplanten Sicherheitsmassnahmen.

Um die Sicherheit zu gewährleisten, verstärkt die Armee auch den Luftpolizeidienst. Ausserdem leistet sie Logistik- und Sanitätsunterstützung im Assistenzdienst.

Im Rahmen der Sicherheitsmassnahmen für den Besuch von Papst Franziskus haben die Genfer Kantonsbehörden den Bundesrat um eine temporäre Einschränkung des Luftraums im Raum Genf ersucht. Der Luftraum wird am 21. Juni 2018 zwischen 9 und 21 Uhr in einem Radius von 10 nautischen Meilen (ca. 18 km) auf der Achse Flughafen Genf–Bogis-Bossey eingeschränkt sein. Diese Massnahme ergänzt das Sicherheitsdispositiv der kantonalen Behörden.

Die Einschränkung betrifft lediglich Kleinflugzeuge wie Sportflugzeuge und Helikopter. Der kommerzielle Flugbetrieb vom und zum internationalen Flughafen Genf wird davon nicht beeinträchtigt.

Zur Wahrung der Lufthoheit der Schweiz und zur Gewährleistung der Sicherheit wird die Armee den Luftpolizeidienst verstärken. Zudem wird sie die kantonalen Behörden mit Logistik- und Sanitätsdiensten unterstützen. Zu diesem Zweck können bis zu 200 Armeeangehörige am 20. und 21. Juni eingesetzt werden. Es handelt sich dabei um Berufsformationen und um Zeitmilitärs.

 

Quelle: Der Bundesrat
Artikelbild: Symbolbild © canadastock – shutterstock.com

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