Kanton St.Gallen: Fünf fahrunfähige Lenker von der Kantonspolizei erwischt
In der Zeit zwischen Sonntag und Montag (18.06.2018) hat die Kantonspolizei St.Gallen bei fünf Verkehrsteilnehmern Fahrunfähigkeit festgestellt. Bei einem Fall in Zusammenhang mit einem Selbstunfall.
Zwei Führerausweise wurden abgenommen, zwei aberkannt.
Sämtliche Personen werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht.
Am Sonntag, kurz nach 21 Uhr, war in Staad, auf der Hauptstrasse, ein 44-Jähriger mit seiner 43-jährigen Beifahrerin auf einem Kleinmotorrad Richtung Thal unterwegs. Nach dem Hundertwasserkreisel kamen die beiden zu Fall. Dabei zogen sie sich mehrere Schürfwunden und unbestimmte Verletzungen zu. Nebst Helmen trugen sie keine Schutzkleidung. Sie mussten durch die Rettung ins Spital gebracht werden. Beide Personen waren alkoholisiert. Der Atemalkoholwert beim Fahrer ergab einen Wert von 0.76 mg/l. Der Führerausweis wurde ihm abgenommen.
Am Sonntag, um 23.30 Uhr, ist in Buchs ein 41-jähriger Italiener und dessen Auto durch das Grenzwachtkorps kontrolliert worden. Es fanden sich eine Kleinmenge Kokain und rezeptpflichtige Medikamente. Die verständigte Kantonspolizei St.Gallen stellte beim Fahrer Fahrunfähigkeit fest. Ihm wurde eine Blut- und Urinprobe sowie ein Bussen- und Kostendepositum von mehreren hundert Franken abgenommen. Sein Führerausweis wurde für die Schweiz aberkannt.
In Walenstadt wurde am Sonntag, um 20:10 Uhr, ein 31-jähriger Autofahrer angehalten, der fahrunfähig unterwegs war. Ihm wurde die Weiterfahrt für fünf Stunden verwehrt. In Kirchberg wurde am Montag, um 02:25 Uhr, ein 25-Jähriger kontrolliert, der unter Drogeneinfluss stand. Er musste eine Blut- und Urinprobe sowie seinen Führerausweis abgeben. In Au wurde am Montag, um 03:30 Uhr, ein 33-jähriger Österreicher kontrolliert, der mit dem Auto unterwegs war. Die beweissichernde Atemalkoholprobe ergab einen Wert von 1.13 mg/l. Sein Führerausweis wurde für die Schweiz aberkannt.
Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Artikelbild: Symbolbild © Kantonspolizei St.Gallen