Stuttgart (D): Justizposse und kein Ende – Gotthard-Raser „doch noch nicht in Haft“
Die Justizposse um den deutschen Gotthard-Raser Christian R. (43) setzt sich offenbar fort. Gegenüber BLICK hatte die Stuttgarter Staatsanwaltschaft zunächst bestätigt, dass Christian R. seine Haftstrafe endlich angetreten habe. Nun erfolgte allerdings die Kehrtwende.
Mit der schriftlichen Bestätigung durch die Pressestelle der Stuttgarter Staatsanwaltschaft gegenüber BLICK, dass Christian R. seine Haftstrafe angetreten habe, schien die fast drei Jahre dauernde Farce um den deutschen Gotthard-Raser ein Ende gefunden zu haben.
Im Juli 2014 war der Deutsche in seinem getunten BMW Z4 (482 PS) mit mehr als 200 km/h durch die Schweiz gebrettert und hatte im Gotthard-Tunnel zehnmal überholt. Sein Wagen war konfisziert worden. Christian R. hatte sich über die Schweizer Justiz lustig gemacht, da er davon ausging, die 12 Monate Haft nicht antreten zu müssen. Und das obwohl die Tessiner Staatsanwaltschaft ihn angeklagt hatte, das Leben anderer Verkehrsteilnehmer leichtfertig aufs Spiel gesetzt zu haben.
Zunächst sah es nun aber danach aus, dass dem Deutschen das Lachen endlich vergangen ist. Drei Jahre nach der Raserfahrt hätten die deutschen Behörden den Fall endlich zu einem Abschluss bringen können, nachdem das Landgericht Stuttgart zuerst noch zum Ergebnis gekommen war, dass der Gotthard-Raser in Deutschland nicht ins Gefängnis müsse und die Staatsanwaltschaft dagegen angekämpft hatte.
Christian R.: „Bin zu krank für den Knast“
Nun aber das: Nach der schriftlichen Bestätigung des Haftantritts von Christian R. merkten die Deutschen erst Stunden später, dass der Raser noch gar nicht hinter Gittern ist!
Am Dienstag um 16.01 Uhr meldete sich die Stuttgarter Staatsanwaltschaft erneut bei BLICK und musste zugeben: „Uns wurde gerade mitgeteilt, dass der Verurteilte seine Haftstrafe doch noch nicht angetreten hat.“
Der Grund: Christian R. behauptet, zu krank für den Haftantritt zu sein! Er sei aus gesundheitlichen Gründen haftunfähig, teilten die Behörden mit. „Diese Frage wird daher nunmehr zu klären sein“, so der Staatsanwaltschafts-Sprecher.
In der Schweiz stellt man sich derzeit einmal mehr die Frage: Wie lange hält der Gotthard-Raser die Justiz noch zum Narren?
Übernommen von BLICK.CH und bearbeitet von belmedia Redaktion
Titelbild: Symbolbild © sergign – shuttertock.com