Obergericht Schaffhausen: Ist Cassandra D. (28) eine brutale Vatermörderin?
Einer der brutalsten Fälle der Schaffhauser Justizgeschichte wird neu aufgerollt. Das Kantonsgericht Schaffhausen kam zum Schluss, dass Cassandra D. ihren Vater mit 49 Messerstichen getötet hat.
Die verurteilte Täterin zog das Urteil an das Obergericht Schaffhausen weiter, das sich heute Dienstag mit dem Mordvorwurf gegen die 28-Jährige befasst.
Vor einem Jahr wurde Cassandra D. vom Kantonsgericht wegen der Ermordung ihres Vaters (†56) zu einer Freiheitsstrafe von 16,5 Jahren verurteilt. Die Beschuldigte bestreitet die Vorwürfe.
Die als Auskunftsperson befragte Mutter stellt ihre Tochter als unschuldiges Opfer dar. Dabei hatte die Mutter ihre Tochter Cassandra noch während der Untersuchung mit ihren Aussagen belastet. In der Zwischenzeit hätten die beiden „wieder zu einander gefunden“.
Wöchentlich besucht die Mutter ihre 28-jährige Tochter im Gefängnis, und die beiden telefonieren häufig. Ihre Aufgabe heute sei es, so die die Mutter, „mein unschuldiges Kind“ herauszuholen.
55 Messerstiche hatten die Rechtsmediziner am toten Körper des 56-jährigen Rolf B. festgestellt.
49 davon wurden der Angeklagten zugerechnet. Die Stiche waren von hinten und seitlich ausgeführt worden und trafen Hals und Nacken.
Laut den Kantonsrichtern war es eine gezielte, brutale Tat. Während die Tochter auf ihren Vater einstach, habe sie sogar noch die Hand gewechselt, um fortfahren zu können. Die Beschuldigte sei gefühllos, brutal, kaltblütig und hemmungslos zu Werke gegangen.
Kein Geständnis – fehlende Augenzeugen
Das Kantonsgericht ging mit dem seinem Strafmass noch über den Antrag der Anklage hinaus. Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren gefordert. Die Verteidigung hatte einen Freispruch vom Vorwurf des Mordes beantragt.
Aufgrund der Fesselung ihrer Mutter und weil sie bei einer Befragung auf eine Polizistin losgegangen war, sei eine bedingte Freiheitsstrafe von neun Monaten angemessen.
Wie schon das Kantonsgericht wird sich das Obergericht bei der Urteilsfindung auf Indizien stützen müssen. Für das blutige Verbrechen gibt es weder ein Geständnis noch Augenzeugen – die Mutter gibt an, zur Tatzeit geduscht zu haben.
Auch ein Motiv wurde in der erstinstanzlichen Verhandlung nicht erkennbar. Die Verhandlung ist auf zwei Tage angelegt.
Bluttat nach der Rückkehr aus den Flitterwochen
Das Tötungsdelikt geschah am 13. Dezember 2015 im Schaffhauser Ortsteil Hemmental in der Wohnung der Eltern der damals 26-jährigen Cassandra D. Diese und ihr gleichaltriger Ehemann Kenan D. waren an jenem Sonntagabend gerade aus ihren Flitterwochen zurückgekehrt. Bei allen vier Beteiligten handelte es sich um Schweizer.
Unklar ist, was sich in der Wohnung genau ereignete. Vater und Schwiegersohn gerieten offenbar aneinander.
Fest steht, dass am Ende beide Männer tot waren – zudem war die Mutter mit Handschellen gefesselt. Laut Aussage der Beschuldigten hätte sich die beiden Männer gegenseitig erstochen.
Gemäss der Verhandlung am Kantonsgericht soll Cassandra D. ihre Mutter in der Dusche festgehalten haben, während ihr Vater und ihr Ehemann mit einem Messer um Leben um Tod kämpften.
Nach einiger Zeit soll der Ehemann Cassandra D. um Hilfe gerufen haben: „Schatz, chumm mir go hälfe, ich magä nümma!“ Gegenüber den Ermittlern gab die Mutter später an, dass sie „gruusige“ Schneidegeräusche gehört habe. „Wie wenn man ein Spanferkel aufschlitzt!“
Basierend auf den Indizien, kamen die Kantonsrichter jedoch zur Überzeugung, dass die Tochter den Vater erstochen hat: So waren ihre Kleider völlig nass vom Blut des Vaters und voller Fasern von dessen Shirt. Ausserdem hatte die Beschuldigte dort Fussabdrücke hinterlassen, von wo die Stiche geführt wurden.
Übernommen von Blick.ch und bearbeitet von belmedia Redaktion
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