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Kooperationsabkommen zwischen Schweiz und Europol wird ergänzt

Die Schweiz und Europol arbeiten seit Inkrafttreten eines Kooperationsabkommens im Jahr 2006 eng zusammen. Bisher umfasste diese Zusammenarbeit 25 Delikte im Zusammenhang mit Terrorismus, Cyberkriminalität und organisierter Kriminalität.

Am 1. Mai 2017 ist das Europol-Mandat erweitert worden und umfasst neu auch Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und eine Reihe von Delikten der Wirtschaftskriminalität.

Der Bundesrat hat am 22. August 2018 beschlossen, das Kooperationsabkommen zwischen der Schweiz und Europol um den erweiterten Europol-Deliktskatalog zu ergänzen.

Die Ausdehnung der Kooperation mit Europol auf Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und auf Kriegsverbrechen entspricht dem Engagement der Schweiz für das Völkerrecht. Bei der Wirtschaftskriminalität umfasst die Zusammenarbeit Insiderhandel, Finanzmarktmanipulation und Straftaten gegen die finanziellen Interessen der europäischen Länder. Die Strafverfolgung in der Schweiz wird dadurch gestärkt: Ermitteln ausländische Behörden in einer Straftat und es ergeben sich Hinweise auf eine Verbindung in die Schweiz, kann der Austausch von Erkenntnissen dazu beitragen, kriminelle Aktivitäten oder kriminelle Vorgehensweisen in der Schweiz aufzudecken.

Ein unerlässliches Instrument

Die Beteiligung der Schweiz als Drittstaat an Europol geht mit keinen finanziellen Verpflichtungen einher. Im Zuge der Kooperation hat die Schweiz beim Europol-Hauptsitz in Den Haag bereits vier Schweizer Verbindungsoffiziere permanent stationiert.

Der Ausbau der Kooperation mit Europol ist für die Schweiz von grösster Bedeutung. In einer Zeit, in der Terroristen und Kriminelle zunehmend mobil sind und vernetzt handeln, ist die internationale Zusammenarbeit für die Polizeibehörden unerlässlich. Alleine schon wegen ihrer geografischen Lage inmitten von Europa pflegt die Schweiz die bestmögliche Zusammenarbeit mit den europäischen Polizeibehörden, insbesondere via Europol.

Europol ermittelt nicht selbst, sondern unterstützt die internationale Zusammenarbeit unter Polizeibehörden. So kann die Schweiz strategische Informationen, Fachwissen, Bedrohungsanalysen und weitere Informationen mit Europol-Mitgliedstaaten austauschen.

 

Quelle: Bundesamt für Polizei
Artikelbild: canadastock – shutterstock.com