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Rupperswil / Bezirksgericht Lenzburg AG: Vierfachmord – schriftliches Urteil liegt vor

Im Verfahren um das Tötungsdelikt Rupperswil liegt das schriftlich begründete Urteil des Bezirksgerichts Lenzburg vor. Das Bezirksgericht hat dieses den Parteien zugestellt.

Im Frühling, nach dem Erhalt des Urteilsdispositivs, meldeten der Beschuldigte und die Staatsanwaltschaft die Berufung an (vgl. Meldung vom 25. April 2018).

Diese beiden Parteien haben nun die Möglichkeit, innert 20 Tagen seit der Zustellung des schriftlichen Urteils beim Obergericht die Berufung zu erklären (Art. 399 Abs. 3 StPO). Erst mit dem Eingang von zumindest einer Berufungserklärung würde das Verfahren am Obergericht weitergeführt.

 

Quelle: Gerichte Kanton Aargau
Artikelbild: Symbolbild © Piotr Adamowicz – shutterstock.com

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