Rupperswil AG: Vierfachmörder ficht ordentliche Verwahrung an
Im Verfahren um den Vierfachmord von Rupperswil hat der Beschuldigte innert der gesetzlichen Frist die Berufung erklärt.
Damit wird das Verfahren vor Obergericht in Bezug auf die Frage der Verwahrung weitergeführt.
Der Beschuldigte wendet sich einzig gegen die vom Bezirksgericht Lenzburg angeordnete ordentliche Verwahrung. Er beantragt, diese sei ersatzlos aufzuheben. Die Staatsanwaltschaft, die auf eine Berufungserklärung verzichtet hat, hat nun Gelegenheit, innert 20 Tagen Anschlussberufung zu erheben. (Vgl. die Meldungen vom 25. April 2018 und 22. August 2018.)
Quelle: Gerichte Kanton Aargau
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