Zoll und Polizei finden 1.330 Gramm Marihuana - Zollhund Raptor im Einsatz

Am 29. Oktober 2018 haben Kräfte des Hauptzollamts Osnabrück sowie der Polizeidirektion Osnabrück im Rahmen einer gemeinsamen Kontrollaktion auf dem Parkplatz „Waldseite Süd“ an der Autobahn A 30 zahlreiche Vergehen festgestellt.

Mehr als 30 Einsatzkräfte sowie Bargeld- und Drogenspürhunde waren an der Kontrollaktion beteiligt.

Dabei selektierten Zoll- und Polizeistreifen Fahrzeuge ab dem Grenzübergang „de Poppe / Achterberg“ aus dem fliessenden Verkehr und führten diese zur Kontrollstelle. Der Schwerpunkt dieser Aktion lag in der eingehenden Überprüfung und Durchsuchung von Fahrzeugen und Gepäckstücken sowie die Kontrolle von Personen auf mitgeführte Barmittel beziehungsweise Bargeld.

Für Beträge über 10.000 Euro pro Person besteht eine Anzeigepflicht, die auch Angaben zur Herkunft, des wirtschaftlich Berechtigten sowie des Verwendungszwecks des Geldes umfasst.

Insgesamt wurden in acht Fällen 59.700 Euro festgestellt. Ein Fahrer führte dabei 20.000 Euro mit sich, die er dem Zoll ordnungsgemäss anzeigte. Dieser Fall wurde dem zuständigen Finanzamt zur weiteren Überprüfung mitgeteilt.



Eines der auffälligsten Fahrzeuge im Rahmen der Aktion war ein PKW mit vier Insassen. Der Fahrer gab gegenüber den Zöllnern an, im Rahmen einer Taxifahrt die weiteren Mitfahrer nach Polen zu befördern. Die Frage nach mitgeführten Drogen, Waffen oder Bargeld verneinten die Beteiligten.

Da bei der Befragung ein 32-Jähriger einen sehr nervösen Eindruck auf die Ermittler machte, entschlossen sie sich zu einer Intensivkontrolle des Autos. Hierbei kam auch Zollhund Raptor zum Einsatz. Er zeigte starkes Interesse an einem blauen Reisekoffer im Kofferraum des Fahrzeuges. Daraufhin durchsuchten die Beamten den Koffer und entdeckten eine bunte Plastiktüte, in der sich 1.330 Gramm Marihuana im Wert von mehr als 13.000 Euro befanden.

Der Besitzer des Koffers wurde vorläufig festgenommen und dem Haftrichter beim Amtsgericht Nordhorn vorgeführt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Osnabrück erging Haftbefehl. Der Beschuldigte wurde in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert. In diesem Fall hat das Zollfahndungsamt Essen – Dienstsitz Nordhorn – die weiteren Ermittlungen übernommen.

Im Laufe der gemeinsamen Kontrollen stellten die Einsatzkräfte noch sechs weitere Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz fest, hatten einen Verdacht auf Fahren unter Drogeneinfluss, stoppten zwei Fahrer, die ohne erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs waren und fertigten wegen eines gefälschten Führerscheins eine Anzeige.

Zusatzinformation

Die Kontrolleinheiten des Zolls überwachen den Verkehr mit Bargeld und gleichgestellten Zahlungsmitteln über die Grenzen Deutschlands zu anderen Mitgliedstaaten der EU und im Landesinnern.

Anzeigepflichtig sind Bargeld und diesem gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von mehr als 10.000 Euro je Person. Durch die Anzeigepflichtigen sind auch die Herkunft, der wirtschaftlich Berechtigte sowie der Verwendungszweck darzulegen.

 

Quelle: Hauptzollamt Osnabrück
Bilderquelle: Hauptzollamt Osnabrück

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