Kanton Aargau: Ordnungsbussen von 100 Franken für Littering

Der Grosse Rat hat im Oktober 2016 den Regierungsrat beauftragt, eine kantonale Regelung zur Ahndung von Littering mit einer klaren prohibitiven Sanktionsregel zu schaffen.

Der Regierungsrat hat seinen Vorschlag im Sommer 2018 in die öffentliche Anhörung geschickt: Mittels einer Ergänzung des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässern (EG UWR) strebt er eine pragmatische kantonale Lösung mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken an.

Zuständig für die Umsetzung sollen weiterhin die Gemeinden sein. Aufgrund der Anhörungsergebnisse sieht der Regierungsrat keinen Anlass, den Anhörungsentwurf zu ändern und hat nun die entsprechende Botschaft für die Beratung durch den Grossen Rat verabschiedet.

Littering ist das Wegwerfen von kleinen Mengen Abfälle an Ort und Stelle, ohne die dafür vorgesehenen Abfalleimer oder Sammelstellen zu verwenden. Auf Bundesebene wurde die Einführung einer bundesweiten Lösung zur Sanktionierung von Littering-Verstössen abgelehnt. In naher Zukunft zeichnet sich keine schweizweite Lösung ab. Im Kanton Aargau wird die Ahndung von Littering aktuell in den kommunalen Polizeireglementen mit Bussen zwischen 40 und 100 Franken geregelt. In den meisten Gemeinden können diese im Ordnungsbussenverfahren geahndet werden. Viele Nachbarkantone kennen kantonale Regelungen zur Ahndung von Littering-Verstössen.

Der Grosse Rat hat am 25. Oktober 2016 den Regierungsrat beauftragt, eine kantonale Regelung zur Ahndung von Littering mit einer klaren prohibitiven Sanktionsregel zu schaffen. Der Regierungsrats hat eine pragmatische Lösung erarbeitet und von 6. Juli bis am 28. September 2018 in die öffentliche Anhörung geschickt: Mittels einer Ergänzung des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässern (EG UWR) und einer anschliessenden Ergänzung der Ordnungsbussenverfahrenverordnung (OBVV) sollen Littering-Verstösse mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken geahndet werden. Zuständig für die Umsetzung sollen weiterhin die Gemeinden sein.

Mehrheitlich befürwortende Stellungnahmen

Im Rahmen der Anhörung sind Stellungnahmen von 52 Gemeinden, allen neun im Grossen Rat vertretenen Parteien sowie von der Jungen EVP und 16 Organisationen eingegangen. In 62 Prozent der Rückmeldungen wird die Änderung des EG UWR befürwortet, um eine einheitliche kantonale Regelung zu schaffen. In einer Mehrheit dieser befürwortenden Stellungnahmen wird die Höhe der Busse von 100 Franken als angemessen erachtet.

Die Mehrheit der ablehnenden Stellungnahmen hat festgehalten, dass eine kantonale Regelung unnötig sei, da bereits heute alle Gemeinden im Rahmen ihres Reglements Sanktionsmöglichkeiten haben; somit hätten die Gemeinden kein Bedürfnis nach einer kantonalen Bestimmung. Ausserdem würden die heutigen kommunalen Regelungen die regionalen Aspekte berücksichtigen. Weiter wurde auf das Vollzugsproblem hingewiesen, wonach Littering-Täter in flagranti erwischt werden müssen; dieses würde ohne eine Erhöhung der Kontrolldichte auch mit einer kantonalen Regelung weiterhin bestehen bleiben. In einem Teil der Stellungnahmen wurden Bussen von 200 oder 300 Franken vorgeschlagen – mit der Begründung, dass höhere Bussen eine grössere Abschreckungswirkung hätten.

Aufgrund der Anhörungsergebnisse sieht der Regierungsrat keinen Anlass, den Anhörungsentwurf zu ändern und hat nun die entsprechende Botschaft für die Beratung durch den Grossen Rat verabschiedet.

 

Quelle: Kanton Aargau
Titelbild: ratmaner – shutterstock.com

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